Mönchengladbach Schwurgericht: Haupttäter muss für fünf Jahre in Haft

Mönchengladbach · Wegen Verabredung zum Mord hat die 7. Strafkammer gestern einen 56-Jährigen verurteilt.

Nach mehreren Prozesstagen hat das Mönchengladbacher Schwurgericht gestern ein Angeklagten-Trio zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Die 56, 32 und 57 Jahre alten Männer waren zwischen dem 15. Mai 2014 und dem 10. Juni 2014 in der Zweiganstalt Mönchengladbach der Justizvollzugsanstalt (JVA) Willich 1 in einer Gemeinschaftszelle inhaftiert. Doch der Ausbruchsversuch aus dem Gefängnis, zu dem der 56-jährige Mönchengladbacher die zwei Mithäftlinge überredet hatte, war misslungen. Wegen Verabredung zum Mord aus Heimtücke hat die 7. Große Strafkammer des Landgerichts gestern den 56 Jahre alten Haupttäter zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die beiden Mitangeklagten erhielten Gefängnisstrafen von vier Jahren und neun Monaten, sowie fünf Jahre und drei Monate, weil sie "das Anerbieten des Fluchtplanes" aus der Haft angenommen hatten. In die Urteile der beiden Mithäftlinge sind frühere Strafen einbezogen worden. Die Verteidiger des Angeklagten-Trios hatten für ihre Mandanten Freispruch gefordert. Schließlich sei das Ganze eine versuchte Straftat gewesen. Der Haupttäter habe immer nur von "Überwältigen der Beamten" gesprochen und nicht von Töten. Die beiden Mithäftlinge seien nur zum Schein auf das "Mitmach-Angebot" des Mönchengladbachers eingegangen. Der 56-Jährige habe sie unter Druck gesetzt.

Doch Gericht und Staatsanwalt werteten den Fall wie in der Anklage. Am Ende ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers in der Urteilsbegründung noch einmal auf den nicht alltäglichen Fall ein. Ein Geständnis hatten nur der 57-Jährige und der 32-jährige Viersener abgelegt. Aber im Gerichtssaal wurde aus den Aussagen bald klar, dass der 56-Jährige der Haupttäter war, der unbedingt aus dem Gefängnis fliehen wollte und mit den Mitangeklagten einen Ausbruch verabredete. Gemeinsam stellte das Trio aus abgebrochenen Stuhlbeinen gefährliche Werkzeuge her. Bei der abendlichen Essensausgabe wollten die Männer einen Justizvollzugsbeamten in die Zelle ziehen und mit den Stuhlbeinen niederschlagen. Dabei nahmen sie tödliche Verletzungen des Beamten billigend in Kauf. Danach wollten sie sich an der Pförtnerloge einen Autoschlüssel beschaffen und mit einem Fahrzeug verschwinden. Doch der Plan misslang, weil Beamte bei einer Zellendurchsuchung die versteckten Stuhlbeine entdeckt hatten. Für die Männer, die alle ein gut gefülltes Vorstrafenregister haben, wurde Haftfortdauer verkündet.

(RP)
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