Prozess in Mönchengladbach Streit um Frühstücksei: Anklage wegen Totschlags

Mönchengladbach · Ein 60-jähriger Altenheim-Bewohner gibt zu, einen anderen Mann mit einem Messer verletzt zu haben. Eine Not-OP rettete das Opfer. Grund für den Streit war ein Frühstücksei.

Versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung wirft die Staatsanwältin dem Angeklagten (60) im Eier-Streit im Altenheim vor. Zum zweiten Prozesstag vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht wurde der 60-Jährige am Montag in einem Rollstuhl aus einer psychiatrischen Klinik in den Gerichtssaal gebracht.

Zunächst machte der Mönchengladbacher, der mit zwölf Geschwistern aufgewachsen ist, Angaben zum Lebenslauf. Nach zahlreichen unterschiedlichen Betätigungen hatte er es elf Jahre als Dreher in einem bekannten Rheydter Unternehmen ausgehalten. Seit 1998 ist er arbeitslos. "Nach Herzinfarkt und Schlaganfall war ich seitdem fast immer krank und kam ins Pflegeheim", ergänzte der Angeklagte. Weder mit Alkohol noch mit Drogen habe er Probleme. Ebenso bereitwillig schilderte der 60-Jährige dann das Tatgeschehen vom 15. Mai vergangenen Jahres: "Da hab' ich jemandem in den Bauch gestochen. Zwischen mir und dem anderen Heimbewohner hat es damals in der Küche wieder einmal Streit gegeben. Ich hab ein Ei vom Teller weggenommen. Da hat mich der andere zur Sau gemacht", erinnerte sich der Angeklagte. "Du Verbrecher, Du Eierdieb", habe ihn der Mann in der Küche beschimpft.

Vor dem Mitbewohner habe er schon immer Angst gehabt. Als der Angeklagte den Mitbewohner beschuldigte: "Wenn ich so viel klauen würde wie du, hätte ich viel zu tun", habe der Gescholtene mit einem Schlag reagiert. Der sei immer wütender geworden. "Plötzlich hatte ich das Messer von der Anrichte in der Hand", erinnerte sich der 60Jährige. Von den Ausrufen des Mitbewohners: "Stich doch zu, du Feigling, stich doch zu, du geile Sau", habe er sich provoziert gefühlt. Er habe geglaubt, nur leicht zugestochen zu haben. Tatsächlich erlitt das Opfer damals eine fünf Zentimeter lange und eine 15 Zentimeter tiefe Stichverletzung. Der Mitbewohner überlebte nur nach sofortiger Notoperation. Deshalb wirft die Anklage dem Messerstecher vor, den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen zu haben.

(RP)
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