Mönchengladbach Tod eines Radfahrers: Prozess beginnt

Mönchengladbach · Wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes durch Unterlassen muss sich der 28-jährige Fahrer eines Transporters vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht verantworten. Der Dachdecker soll in der Nacht des 28. April an der Gladbacher Straße einen Radfahrer angefahren und liegengelassen haben, ohne sich um das schwer verletzte Opfer zu kümmern. Gegen fünf Uhr morgens war der Radfahrer im Krankenhaus an mehreren inneren Verletzungen verstorben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-jährigen Transporterfahrer fahrlässige Tötung, mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht und anschließend versuchten Mord vor.

Der Radfahrer wurde in der Aprilnacht von zwei Zeugen zwischen Kothausen und Dorthausen am Straßenrand auf dem Grünstreifen gefunden. Das Opfer konnte noch seinen Namen nennen. Es sei angefahren worden. Aber der Unfallfahrer sei weitergefahren. Der Radfahrer wäre auch bei sofortiger ärztlicher Hilfe nicht zu retten gewesen, so das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens. Deshalb wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten einen Tötungsversuch durch Unterlassen vor, als er versuchte, eine Straftat zu verdecken.

Langes Vorstrafenregister

Seit dem 2. Mai sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Durch Zeugenaussagen und die Untersuchung des aufgefundenen Fahrzeugs war der Fahrer wenige Tage nach dem Unfall entdeckt worden. Bei der Polizei soll der vorbestrafte Mönchengladbacher den Zusammenstoß mit dem Radfahrer zugegeben haben. Weil er nach der Teilnahme an einer Geburtstagsparty ohne Fahrerlaubnis und alkoholisiert unterwegs war, sei er in Panik geraten und weggefahren. Er habe geglaubt, ein Schild angefahren zu haben, soll der 28-Jährige bei einer anderen Gelegenheit in den polizeilichen Vernehmungen behauptet haben. Durch das Bedienen des Autoradios sei er abgelenkt worden. Dabei habe er den Radfahrer am rechten Fahrbahnrand nicht gesehen. Er soll das Opfer mit der rechten Fahrzeugseite berührt haben. Dabei soll der Radfahrer auf einen Poller gestürzt sein und so die inneren Verletzungen erlitten haben. Neben diesen Aussagen verwickelte sich der Angeklagte, so das polizeiliche Ermittlungsverfahren, immer wieder in Widersprüche.

Zur Tatzeit war der Angeklagte nach längerer Arbeitslosigkeit nur aushilfsweise als Dachdecker tätig. Das Vorstrafenregister des Gladbachers soll Eintragungen wegen verbotenen Drogenbesitzes, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Widerstands enthalten. Zum Prozess Ende Oktober hat das Mönchengladbacher Schwurgericht 24 Zeugen geladen. Außerdem sollen sechs Sachverständige bei der Aufklärung des Verbrechens helfen.

(RP)
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