Mönchengladbach Unter Drogeneinfluss rastete der Mönchengladbacher aus

Mönchengladbach · "Ich will es ja nicht bestreiten. Aber ich kann mich nicht an alles erinnern", rief der Angeklagte (20) mit knallrotem Kopf, als die massiven Vorwürfe vor dem Jugendschöffengericht verlesen wurden. "Wenn ich Pep, Ecstasy oder Alkohol zu mir nahm, war ich nicht mehr ganz klar . Manchmal wurde ich dadurch aggressiv", ergänzte der 20-Jährige sichtlich verlegen.

Laut Anklage soll der Mönchengladbacher in solchen Situationen die gleichaltrige Freundin in der gemeinsamen Wohnung mehrmals geschlagen, im Badezimmer stundenlang eingesperrt und sexuell genötigt haben. Die Staatsanwältin nannte das Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung. Als Tatzeitraum gab sie September vergangenen Jahres bis zum 23. Februar an. Zur Karnevalszeit soll der 20-Jährige die Partnerin mit Ohrfeigen und Boxhieben traktiert und anschließend für zwei Stunden im Badezimmer eingesperrt haben. "Da habe ich doch nur die Haustür abgeschlossen. Sie wollte abhauen", rief der Angeklagte im Gerichtssaal verzweifelt dazwischen. Der Angeklagte konnte sich an Details nicht erinnern. Deshalb schilderten gemeinsame Freunde in ihren Zeugenaussagen, was sie manchmal in der Wohnung des streitenden Paares beobachtet hatten. Einmal hatte ein Freund mitbekommen, dass die junge Frau den Angeklagten verlassen wollte. Sie wollte ihre Sachen abholen. Da habe sich der Angeklagte vor die Tür gesetzt und habe die Partnerin nicht herauslassen wollen. Ihre Tasche habe er dabei voller Wut gegen die Wand geworfen. Der Student hatte auch einmal gesehen, dass der 20-Jährige völlig außer sich die Freundin an den Haaren durch den Flur ins Schlafzimmer zog.

Auch ein anderer Zeuge war sich sicher: "Nach Drogenkonsum wurde der Angeklagte aggressiv." Sonst sei der 20-Jährige durchaus umgänglich gewesen. Nach dieser Aussage beschloss das Gericht, den Angeklagten von einem Gutachter untersuchen zu lassen. Stellt der Sachverständige bei dem 20-Jährigen einen Hang zu Suchtmitteln fest, wird er möglicherweise in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Deshalb endete das Verfahren erst einmal ohne Urteil. Der Angeklagte versprach, sich mit dem Gutachter in Verbindung zu setzen.

(RP)
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