Mönchengladbach Zweite Stufe des Lärmaktionsplans: Aktueller Entwurf liegt nun aus

Mönchengladbach · Beim Lärmaktionsplan geht die öffentliche Beteiligung für die zweite Stufe des Plans in die zweite Phase. Wie angekündigt, kann seit dem gestrigen Montag der aktualisierte Entwurf des Lärmaktionsplans im Rathaus Rheydt, Karstadt Gebäude, 2. Obergeschoss vor Raum 2026 a, eingesehen werden. Außerdem liegen die Abwägungstabellen der allgemeinen Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange dort aus. Für vier Wochen sind sie jetzt aber auch im Internet auf der Seite stadtmg.de/lapmg zu finden. Wie in der ersten Phase der öffentlichen Beteiligung haben die Bürger die Möglichkeit, sich schriftlich per Brief oder über ein Formular zu äußern, das ebenfalls auf der Webseite zu finden ist. Dabei können nur Stellungnahmen berücksichtigt werden, die mit dem Namen des Bürgers versehen sind.

Mit dem Lärmaktionsplan kommt die Stadt einer EU-Richtlinie nach, die vorsieht, dass alle Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern vor allem Anwohner von verkehrsreichen Straßen vor Lärm zu schützen. Er muss stetig fortgeschrieben werden.

Im Rahmen der ersten Stufe des Lärmaktionsplans, der im März 2013 vom Rat beschlossen wurde, sind bereits einige vorgesehene Maßnahmen vorgenommen worden. Dazu zählen Durchfahrtsverbote für Lkw oder Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 auf einigen Straßen und Straßenabschnitten. Dabei wurden Gebiete mit einer hohen Einwohnerdichte berücksichtigt.

In der zweiten Stufe geht es nun auch um Bereiche, die weniger dicht bewohnt sind. Bei der ersten Phase der öffentlichen Beteiligung kamen dazu von den Bürgern in der Hauptsache Vorschläge zur Lärmminderung über Geschwindigkeitsbeschränkungen wie zum Beispiel für den Abschnitt der Waldnieler Straße im Bereich der Straßen In der Duis/Poethenberg/Poethenfeld. Aber auch der Wunsch nach Lkw-Verboten und Fahrbahnerneuerungen wurde in einigen Bereichen genannt.

Insgesamt sind 51 Stellungnahmen eingegangen. Über 70 Bürger haben sich beteiligt und über 200 Hinweise, Anregungen und Kritiken wurden genannt. Mehr als 40 davon sind direkt als Änderungen oder Ergänzungen in den Entwurf mit eingeflossen. Ebenfalls sind 50 von 90 Hinweisen von Trägern öffentlicher Belange mit berücksichtigt worden.

Diese Änderungen können ab sofort eingesehen werden. Nach der Auslegung werden die weiteren Anregungen geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet. Danach wird der Entwurf des Lärmaktionsplans in den Ausschüssen und im Rat beraten und zum Beschluss vorgestellt.

(RP)
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