Kamp-Lintfort Keine Dauerwohnsitze auf dem Campingplatz

Kamp-Lintfort · Das Bauministerium fordert die Stadt Kamp-Lintfort auf, gegen das dauerhafte Wohnen auf der Anlage in Altfeld einzuschreiten.

 Hans Hoffmann fühlt sich als Dauerbewohner auf dem Campingplatz in Altfeld wohl. Er kann sich eine Wohnung in der Stadt nicht leisten.

Hans Hoffmann fühlt sich als Dauerbewohner auf dem Campingplatz in Altfeld wohl. Er kann sich eine Wohnung in der Stadt nicht leisten.

Foto: Klaus Dieker

391 Kamp-Lintforter haben derzeit auf dem Campingplatz Altfeld dauerhaft ihren Hauptwohnsitz gemeldet. Das könnte sich für sie bald ändern: Das nordrhein-westfälische Bauministerium hat die Stadt Kamp-Lintfort aufgefordert, ordnungsrechtlich gegen solche Pächter einzuschreiten, die ihren Dauerwohnsitz auf der Freizeitanlage haben – mit dem Ziel, dass sich die betroffenen Bewohner in einem zumutbaren Zeitraum eine andere Wohnung suchen. "Wir befinden uns in einer mehr als unbefriedigenden Situation", sagt Bürgermeister Christoph Landscheidt.

Nach den bestehenden Vorschriften des Melderechts kann jeder seinen Hauptwohnsitz auf dem Gebiet eines Campingplatzes anmelden. Allerdings kollidieren die Vorschriften des Melderechts mit den baurechtlichen Vorgaben. "Würden wir das Dauercampen auf der Freizeitanlage planungsrechtlich legalisieren, müssten wir den Bereich als ein Wohngebiet ausweisen", erläuterte Landscheidt die Problematik, die allerdings nicht neu ist. Dass Kamp-Lintforter auf dem Campingplatz in Altfeld dauerhaft wohnen, ist bereits seit mehreren Jahrzehnten der Fall. "Das hat in den meisten Fällen soziale und finanzielle Gründe", weiß Landscheidt. Hans Hoffmann gehört zu den 391 Kamp-Lintfort, die dauerhaft auf der Anlage in Altfeld wohnen. Mit seiner Lebensgefährtin teilt er sich seit eineinhalb Jahren eine 41 Quadratmeter große Hütte. Er hält nichts von Überlegungen, gegen das Dauercampen vorzugehen. "Das beschließen Personen in Düsseldorf, die sich eine große Wohnung leisten können", sagt er. "Das kann ich nicht. Früher habe ich in Kamp-Lintfort gewohnt. Mit Nebenkosten, Heizung und Strom habe ich 600 Euro für meine Wohnung bezahlt. Doch dann wurde ich krank und erhielt nur noch Krankengeld. Ich musste gucken, dass ich eine günstigere Wohnung bekomme." Auf dem Campingplatz zahle er für die Wohnung 270 Euro inklusive Strom und Nebenkosten. "In den Wintermonaten kommen noch einmal 200 Euro für das Gas dazu. Dafür bekomme ich keine Wohnung in der Stadt."

Die Stadt hat als Reaktion auf die Aufforderung des Bauministeriums nach verträglichen Lösungen gesucht und eine Stichtagsregelung erarbeitet. Es sei beabsichtigt, in den Fällen zunächst nicht einzuschreiten, in denen die Bewohner den Campingplatz bereits vor dem 1. Januar 2011 als Erstwohnsitz gemeldet hatten. Diese Regelung sei aber an Personen gebunden und verliere mit dem Umzug und dem Tod ihre Gültigkeit. Den Menschen, die nach dem 1. Januar 2011 ihren Hauptwohnsitz auf der Anlage angemeldet haben, räumt die Stadt eine Jahresfrist ein, bis die Nutzungsuntersagung wirksam wird und sie den Platz verlassen müssen.

Um Härten zu vermeiden, will die Stadt einen Kriterienkatalog erstellen, der sich auf Krankheit, Alter, schwierige familiäre und finanzielle Verhältnisse beziehe. In solchen Fällen solle die Nutzungsuntersagung ausgesetzt werden. Wer seinen Erstwohnsitz allerdings heute anmeldet, dem wird seit Mai bei der Anmeldung ein Hinweiszettel über die Rechtswidrigkeit ausgehändigt. Die Empfangsbestätigung wird vom Melde- ans Bauordnungsamt weitergeleitet, das dann ein Verfahren zur Nutzungsuntersagung einleitet. Den Betroffenen werde eine Frist von sechs Monaten eingeräumt. Landscheidt: "Wir wollen das bürgerfreundlich in den Griff bekommen." Das Ministerium lehnt die Stichtagsregelung ab, die die Verwaltung vorgeschlagen hat.

(RP)
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