Moers Mann lässt Geschäftspartner verprügeln: Bewährungsstrafe

Moers · Das Schöffengericht hat einen Mann aus Moers wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Der 74-Jährige soll den Auftrag gegeben haben, seinen ehemaligen Geschäftspartner zu verletzen.

Ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 100.000 Euro: die Strafe fiel weitaus niedriger aus, als von der Nebenklage beantragt. Die Anwälte des Opfers hatten den Versuch einer schweren Körperverletzung mit dem Ziel bleibender schwerer Schäden angenommen. Sie forderten drei Jahre und sechs Monate Gefängnis.

Die Verteidigung des 74-Jährigen dagegen hielt die Verhängung einer Geldstrafe von 36.000 Euro für ausreichend. Es sei nur geplant gewesen, das Opfer einzuschüchtern. Sein Mandant habe von dem ehemaligen Geschäftspartner mit Hilfe Unbekannter sein Geld zurückfordern wollen. Er habe geglaubt, nach dem Ausscheiden aus der Firma des Angeklagten als Geschäftsführer zu Unrecht 2,5 Millionen Euro gezahlt zu haben.

Über Anwendung von Gewalt habe man nicht gesprochen. Der Angeklagte habe keinesfalls gewusst oder gewollt, dass Männer mit einem Baseballschläger auf ihn einprügeln und ihn verletzen. Möglicherweise habe der 74-Jährige aber eine einfache Körperverletzung -wie beispielsweise Schubsen - in Kauf genommen. Das Ganze wiege ohnehin nicht schwerer als eine Wirtshausschlägerei, bei der ein Bierglas eingesetzt werde.

Es ging darum, ihm eine Abreibung zu verpassen, so viel stand für das Gericht fest. Das Motiv sei Rache gewesen. Dass der Angeklagte den Auftrag gab, den heute 72-Jährigen so zuzurichten, dass er im Rollstuhl sitzen muss, lasse sich nicht nachweisen.

Die Tat liegt schon fast fünf Jahre zurück. Zunächst war wegen versuchter Tötung ermittelt worden. Der Angeklagte hatte eine Kaution von einer Million Euro gezahlt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(bil)
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