Radevormwald Stadt muss neuen Wirtschaftsförderer bezahlen

Die Aufsichtsratsvorsitzende der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG), Ingrid Bartholomäus (CDU), hat in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat einen neuen Wirtschaftsförderer mit voller Stelle als Nachfolger von Rainer Meskendahl (Teilzeit, 15 Stunden) einstellen möchte. Eine zweite Stelle soll von der Stadt als Nachfolger von Hartmut Behrensmeier (Ruhestand) besetzt werden. Die AL wiederum möchte die Auflösung der WFG beantragen.

Zu dem Verfahren der Einstellung von Mitarbeitern für die WFG erklärt Bürgermeister Dr. Josef Korsten, dass er oder sein Nachfolger für den Nachfolger von Behrensmeier zuständig sind. "Michael Langenau für Liegenschaften und Behrensmeier für Tourismus und Veranstaltungen sind aus der Verwaltung der WFG überstellt worden. Die Kommunalaufsicht war damals der Meinung, dass die Rader WFG keine Mitarbeiter einstellen darf, weil die Stadt sie aus dem Haushalt zahlen muss, weil die WFG keine ausreichenden Einnahmen hat, die Stadt damals einen Nothaushalt hatte und die Stadt für Verluste der WFG aufkommt", sagt Korsten. Meskendahl wurde deshalb als Beigeordneter Geschäftsführer.

"Bei Behrensmeier kann die Nachfolge aus dem Pool der Mitarbeiter heraus besetzt werden oder durch eine neue Person", sagt Korsten. Er vermutet, dass die Stelle vom neuen Bürgermeister oder noch von ihm im Einvernehmen mit dem neuen Bürgermeister besetzt wird (wenn gewählt und noch nicht im Amt).

Schwieriger ist die Situation für die Stelle des WFG-Geschäftsführers als Vollzeitstelle, weil das eine Ausweitung um mehr als die Hälfte ist. Die Entscheidung, die Stelle in Vollzeit zu besetzen, sei nicht einstimmig ausgefallen. "Ich kann nicht dafür stimmen, wenn ich gleichzeitig den Antrag über die Zukunft der Bauaufsicht stellen muss", sagt Korsten. In einem ersten Schritt werde der Kämmerer in Gummersbach nachfragen, ob die Aussage weiter gilt, dass die WFG, die keine ausreichenden Einnahmen erzielt, keinen hauptamtlichen Mitarbeiter einstellen darf. Es könnte auch sein, dass die Stellenbesetzung möglich sei, wenn das Gesamtziel Haushaltsausgleich 2022 erreicht wird. Dann könnte der Aufsichtsrat die Stelle besetzen.

Korsten erkennt an, dass eine WFG diesen Zuschnitts keinen Gewinn abwerfen kann. Gleichzeitig weiß er, dass es Sinn macht, das Stadtmarketing so zu organisieren, dass es die Koordination - nicht die Organisationen - unter einem Dach zusammengeführt wird. Das sei das Ziel aller Beteiligten.

Zum AL-Antrag, die WFG aufzulösen und die Aufgaben wieder der Stadtverwaltung zuzuführen, sagt der Bürgermeister, dass die Mehrheit der Politik abwägen müsse, ob die Mehrkosten durch eine WFG-Organisation (Bilanz, Jahresrechnung) durch steuerrechtliche Vorteile günstiger für die Stadt sind. Die Fragestellung "WFG als GmbH oder Aufgabe zur Stadt?" könne jetzt neu entschieden werden.

Die letzte Entscheidung dazu ist vor mehr als zehn Jahren gefallen, als sich die Mehrheit damals für eine WFG entschied.

(RP)
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