Radevormwald Verhandlung wegen zweiten Verfahrens vertagt

Radevormwald · Beleidigungen und Bedrohungen landen manchmal vor Gericht. Selbst wenn man in einem anderen Verfahren, dessen Vorgeschichte eben jene Beleidigungen und Bedrohungen darstellten, noch einmal als Geschädigter zum Amtsgericht nach Wipperfürth muss.

Diese Erfahrung musste ein 37-jähriger Mann aus Radevormwald machen. Auch wenn ihm der Vorsitzende Richter praktisch eine Steilvorlage für die Einstellung des Verfahrens gab. Denn der afghanische Staatsbürger, der 1998 nach Deutschland kam, wurde vom Richter vor die Entscheidung gestellt: "Wir warten jetzt erst einmal das andere, noch ausstehende Verfahren ab, in dem Sie ja als Geschädigter aussagen können. Und dann entscheiden wir, ob wir mit diesem Verfahren hier fortfahren wollen oder müssen." Da sich der 37-Jährige nicht in der Lage dazu sah, die Zustimmung dazu zu geben, übernahm dies sein gesetzlicher Betreuer: "Wir stimmen zu. Das scheint mir der sinnvollste Weg zu sein", sagte dieser.

Konkret ging es um einen Nachmittag im Juli des vergangenen Jahres. Da soll der Angeklagte dem Geschädigten vor einer Gaststätte an der Kaiserstraße begegnet sein, seinen Hund an der Leine führend. Dann soll der Angeklagte den Geschädigten mit den Worten bedroht haben: "Ich bring dich um!". Er stritt den Vorwurf vor Gericht ab: "Das ist nicht möglich", sagt er, und fügte hinzu: "Ich kann mich nicht erinnern, dass ich sowas gesagt habe." Die Aktenlage ergab jedoch eine klare Vorgeschichte: Zum einen habe der 37-Jährige ein Vorstrafenregister mit Beleidigung. Zum anderen soll der Beleidigte einige Wochen zuvor tätlich gegen den Angeklagten geworden sein.

Und dadurch wurde die Angelegenheit prekär: Der Beleidigung soll Anfang Juli eine noch zu verhandelnde Handgreiflichkeit zwischen den gleichen Beteiligten im Juni vorausgegangen sein. "Wir sollten erst einmal diese Sache verhandeln. Und wenn sich herausstellen sollte, dass sie sich so abgespielt hat, dann brauchen wir hier nicht weiter zu verhandeln", sagte hierzu der Vorsitzende Richter.

Er fügte an den Angeklagten gewandt hinzu: "Wir sehen uns in der Strafsache wieder, in der Sie der Geschädigte waren." Mit guten Chancen, wenn auch nicht der Zusicherung, dass das Beleidigungs-Verfahren eingestellt würde.

(wow)
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