Remscheid Unsittliches in der Sauna - 100 Euro Geldbuße

Remscheid · Verdeckter Ermittler war Zeuge im Lenneper H20. Tatvorwurf des Exhibitionismus sieht Gericht nicht gegeben.

Wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses ist ein Remscheider (50) gestern vor dem Amtsgericht zu einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte eingeräumt, dass er sich einer Sauna in unsittlicher Weise selbst berührt hatte.

Schon auf dem Gang vor dem Gerichtssaal im Amtsgericht Remscheid war klar, wer angeklagt war. Der Mann machte einen beinahe bemitleidenswerten Eindruck: schüchterne Bewegungen, der Blick niedergeschlagen, die Hände in sich verknotet - das Weiße der Knöchel stach auffällig hervor. Vor dem Richter bekannte der 50-jährige Angeklagte sich schuldig: "Ich entschuldige mich und schäme mich für das, was mir zur Last gelegt wird." Der Staatsanwalt hatte ihn wegen exhibitionistischer Handlungen angeklagt. Er soll sich in der öffentlichen Sauna des H2O unsittlich selber berührt haben. Der Richter analysierte den Sachverhalt: Exhibitionismus setze voraus, dass sich jemand seiner Kleidung entledige. Das sei hierbei nicht der Fall gewesen: Der Angeklagte habe sich - wie allgemein üblich - unbekleidet in der Sauna aufgehalten. Bleibe als Anklage die Erregung öffentlichen Ärgernisses. Außer dem Angeklagten war zur Tatzeit nur ein weiterer Mann in der Sauna. Der hatte den Angeklagten angezeigt. Dieser Zeuge war zwar geladen, aber nicht gekommen - er befand sich im Urlaub.

Der Zeuge und Kläger hatte sich dienstlich in der Sauna aufgehalten. Er ist Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, den das Management des Sauna- und Badeparadieses beauftragt hatte. Zuvor soll es eine Häufung ähnlicher Delikte gegeben haben.

Der Geschädigte war also nackt als verdeckter Ermittler in der Sauna unterwegs. Seine Anzeige war offensichtlich durch die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zustande gekommen. Das hatte das Gericht ebenso zu berücksichtigen wie die Einschätzung, dass der Geschädigte durch das Verhalten des Angeklagten nicht sonderlich berührt sei. Das zeige er dadurch, dass er es vorgezogen habe, lieber in den Urlaub als ins Gericht zu fahren, so der Richter, der zudem von einer "eingeschränkten Öffentlichkeit" bei der Tat sprach. Er machte den Vorschlag, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße von 100 Euro einzustellen. Staatsanwalt und Verteidiger stimmten zu.

(begei)
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