Rheinberg Brutaler Raub ist noch immer nicht aufgeklärt

Rheinberg · Ein heute 48-jähriger Rheinberger und sein Stiefsohn sollen eine damals 90-Jährige in deren Haus überfallen haben.

Ein Mann aus Rheinberg soll in das Haus einer Krefelder Rentnerin eingedrungen sein, sie mit Klebeband gefesselt und ausgeraubt haben. Vor dem Krefelder Landgericht war er wegen dieser und einer anderen Tat zu insgesamt sechs Jahren Haft verurteilt worden (die RP berichtete mehrfach). Gestern begann das Revisionsverfahren vor dem Landgericht.

Es war vor rund vier Jahren, als die 90-Jährige am späten Abend von zwei maskierten Männern in ihrem Haus in Forstwald überfallen wurde. Die Täter drohten: "Wehe, du machst den Mund auf!" Dann durchwühlten sie Schränke und konnten mit 7000 Euro unerkannt entkommen. Die Richterin verlas gestern die Aussage der Frau, die sie direkt nach dem Überfall gemacht hatte. Die Männer hatten ihre Hände mit Klebeband zusammengebunden und ihr Mund und Augen zugeklebt. Es seien ein kleiner und ein großer Mann gewesen. Wegen einer Demenzerkrankung kann die Frau nicht mehr vor Gericht aussagen.

Die mutmaßlichen Täter, der heute 48-Jährige aus Rheinberg und sein Stiefsohn, konnten anhand von Fingerabdrücken am Klebeband ermittelt werden. Der Ältere musste sich im vergangenen Jahr vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Der Kammer reichte unter anderem das Alibi des Mannes - er wollte zur Tatzeit im Ausland gewesen sein - nicht aus. Die Stempel im Pass könne man beispielsweise aufgrund von Bestechung erlangen, folgerte der Richter. Außerdem seien die Spuren am Klebeband eindeutig nachweisbar. Der Bundesgerichtshof dagegen ließ sich überzeugen, das Verfahren zurückzuverweisen. Der Verteidiger des Rheinbergers hatte zu Bedenken gegeben, dass es auch andere Möglichkeiten gebe, wie die Fingerabdrücke an das Klebeband kommen könnten. Beispielsweise könne dieses Band von einem anderen beim Angeklagten entwendet worden sein. Dafür käme dann möglicherweise auch der Stiefsohn in Betracht.

Das Skurrile an dem Fall: Der Stiefsohn war von demselben Anklagevorwurf vor der Berufungskammer freigesprochen worden. In erster Instanz hatte das Schöffengericht eine Freiheitsstrafe verhängt. Zum gestrigen Revisionsverfahren gab es von dem Angeklagten keine Einlassung. Auch fehlten Zeugen. Ein Arzt, den der Angeklagte zur Tatzeit im Ausland aufgesucht haben wollte, ließ sich entschuldigen. Er hatte zuvor schriftlich mitgeteilt, dass er dem Mann kein Alibi geben könne. Dies verlas das Gericht. Nun überlegt das Gericht, eine kriminaltechnische Untersuchung der Stempel im Reisepass in Auftrag zu geben. Darüber wird allerdings erst am nächsten Verhandlungstag entschieden.

Zuvor steht die erneute Vernehmung des Sachverständigen zu den Spuren an. Der 48-Jährige ist bereits wieder auf freiem Fuß, steht aber unter Führungsaufsicht. Die Verhandlung wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.

(bil)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort