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Rheinberg CDU will Landtagswahlkreis retten

Rheinberg · Vize-Partei-Chefin Brigitte Devers gegen strategische Planspiel von Rot-Grün.

"Was hat Budberg mit Hamborn gemeinsam?", fragt CDU-Vize-Parteichefin Brigitte Devers rhetorisch. Und weiter: "Welche Bindungen gibt es zwischen Orsoy und Walsum - abgesehen von der Fähre, die zwischen der linken und der rechen Rheinseite pendelt? Letztlich doch gar keine, so Brigitte Devers. Umso deutlicher kritisiert sie Planspiele der rot-grünen Landesregierung, die die beiden Rheinberger Stadtteile mit den zwei Duisburger Bezirken in einen einzigen Landtagswahlkreis (Wahlkreis 63, "Duisburg IV - Wesel V) zwingen will. Sie ist dafür, dass die Stadtbezirke Rheinberg und Borth mit Alpen, Kamp-Lintfort, Sonsbeck, Xanten sowie einzelne Kommunalwahlbezirke aus Neukirchen-Vluyn im Wahlkreis 57 (Wesel II) bleiben.

Das Ziel der Aktion, die scheinbar harmlos unter dem Titel "Entwurf zur Änderung des Wahlkreisgesetzes" läuft, liegt nach Devers' Einschätzung auf der Hand: "Bürgerliche Wahlbezirke im Süden der Stadt Rheinberg, in denen CDU und FDP vorne liegen, werden aus dem bisherigen Wahlbezirk 57 im Kreis Wesel abgeschnitten und SPD-Hochburgen auf der rechten Rheinseite zugeschlagen."

Das wäre für die Regierungskoalition doppelt nützlich: Zum einen würde es für den SPD-Landtagsabgeordneten René Schneider leichter, den Einzug ins Düsseldorfer Parlament zu verteidigen. Zudem gingen die bürgerlichen Stimmen aus dem Rheinberger Süden in Hamborn und Walsum "sang- und klanglos unter".

Brigitte Devers weiß, dass dieses Taktieren in einem gesetzlichen Rahmen geschieht. Das Wahlgesetz lege fest, dass Wahlkreise eine annähernd gleich große Einwohnerzahl haben sollen. Weicht ein Wahlkreis um mehr als 20 Prozent von der Durchschnittsgröße ab, muss er neu zugeschnitten werden.

Der im Gesetzentwurf formulierte Lösungsansatz ist für Rheinberger CDU-Frau nicht akzeptabel: "Rheinberg wird in zwei Wahlkreise zerschnitten, was nicht im Sinne der Bürger sein kann." Würden in Duisburg drei statt vier Wahlbezirke eingerichtet, wäre die Vorgabe des Landeswahlgesetzes auch ohne Griff in den Nachbarkreis zu erfüllen.

(RP)
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