Alpen Großgemeinde St. Ulrich wählt ihren ersten Kirchenvorstand

Alpen · Am Samstag und Sonntag, 7. und 8. November, sind die Gläubigen der fusionierten Katholischen Kirchengemeinde St. Ulrich erstmals zur Wahl des Kirchenvorstandes aufgerufen. Zu den wichtigen Gremien, die die Arbeit vor Ort koordinieren und mittragen, gehören der Pfarreirat und der Kirchenvorstand. Sie werden direkt von den Gemeindemitgliedern gewählt.

Beide haben als Gremien der Mitverantwortung in der Gemeinde große Bedeutung, erläuterte der leitende Pfarrer Dietmar Hehse. Der Kirchenvorstand ist das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde, die vor einem Jahr aus sechs Einzelpfarreien zur Großgemeinde fusioniert ist.

Der Vorstand besteht aus Pfarrer Dietmar Hehse und 16 gewählten Laien der Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen, beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, die Verwaltung der Immobilien, den Betrieb von Kindergärten, bei der Einstellung von Mitarbeitern aller kirchlichen Einrichtungen, in Friedhofsangelegenheiten, über Vermögensanlagen oder über die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Und er schafft die Voraussetzungen für das karitative und pastorale Engagement der Kirche.

Die Mitglieder sind für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Arbeit im Kirchenvorstand ist ein Ehrenamt. Beschlüsse der Kirchen-vorstände werden demokratisch durch einfache Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.

In der Gemeinde St. Ulrich stellen sich 21 Kandidaten für die 16 Sitze zur Wahl. Nun sind die 9629 wahlberechtigten Gemeindemitglieder aufgerufen, ihr Kreuz zu machen. "Durch die Teilnahme an der Wahl wird zum Ausdruck gebracht, dass Kirche nicht nur eine Sache der Hauptamtlichen und Priester ist, sondern Aufgabe aller getauften Christen", sagte Pastor Dietmar Hehse.

Wahlberechtigt sind alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, wenigstens seit einem Jahr in der Gemeinde leben, sofern sie in der Wählerliste eingetragen sind. Briefwahl kann bis Mittwoch vor der Wahl, 4. November, während der Öffnungszeiten des Pfarrbüros beantragt werden.

Die Wahl in den Filialgemeinden: St. Mariä Himmelfahrt Ginderich (Pfarrheim), Samstag von 17 Uhr bis 18 Uhr und am Sonntag von 8.30 bis 11.30 Uhr; St. Nikolaus Veen, Samstag von 16 bis 19 Uhr und Sonntag, 10 bis 11.30 Uhr; St. Peter Büderich, Samstag von 16 bis 19 Uhr und Sonntag von 10 bis 11.30 Uhr; St. Ulrich Alpen, Samstag von 17 bis 18 Uhr und Sonntag von 7.30 bis 12.30 Uhr; St. Vinzenz Bönninghardt, Samstag von 17 bis 18 Uhr und Sonntag von 8.30 bis 11 Uhr; St. Walburgis Menzelen-Ost, Samstag von 17.30 bis 20.30 Uhr und Sonntag von 10 bis 11.30 Uhr.

Während der Gottesdienste sind die Wahllokale geschlossen.

(bp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort