Rheinberg Polizist aus Rheinberg soll Störenfried brutal gewürgt haben

Rheinberg · Der Polizeibeamter aus Rheinberg sollte bei einem Einsatz wegen Ruhestörung in einer Moerser Wohnung den Mieter gewürgt haben.

Das Moerser Amtsgericht hatte den Beamten in erster Instanz wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen wehrte der sich. Bei der Berufungsverhandlung ist das Gericht noch zu keinem Ergebnis gekommen. Jetzt soll der Arzt über die Art der Verletzungen aussagen.

Das Geschehen hatte sich im November 2012 zugetragen. Der Polizist sei in der Nacht, laut schreiend, in die Wohnung gestürmt, habe den Mieter am Hals gepackt und im Würgegriff gegen die Wand gedrückt. Dann waren dem 36-Jährigen Handschellen angelegt und er zur Wache gebracht worden.

Zu dieser Sicht war das Amtsgericht in erster Instanz nach umfangreicher Beweisaufnahme gekommen. Der heute 43-Jährige dagegen hatte die Tat bestritten. Er habe den Mann lediglich im Brustbereich gepackt, wiederholte der Beamte. Den Angriff habe er für gerechtfertigt gehalten, weil er Aggressionen des Mieters befürchtete. Schließlich habe es zwei Stunden zuvor schon einen Einsatz gegeben, weil die Musik zu laut war.

Beim zweiten Einsatz hatte er vorsorglich Verstärkung angefordert, allerdings nicht erst auf das Eintreffen der Kollegen gewartet. Die Beamtin, die den Rheinberger begleitete, war keine große Hilfe bei der Aufklärung. Ob der Angeklagte den Mieter würgte, könne sie nicht sagen. Sie sei in der Wohnung mit anderen Dingen beschäftigt gewesen. Auf viele Fragen des Gerichts hatte sie keine Antwort. Sie konnte sich nicht erinnern.

Der Kläger blieb ruhig und schilderte den Abend in aller Nüchternheit. Nicht mal Schmerzensgeld habe er gefordert, sagte er. An dem Abend habe er mit einem Kollegen zusammengesessen. Die Musik sei zu laut gewesen, gab er zu. Nach der ersten Aufforderung stellte er sie leiser. Die Lautstärke wurde dann aber wieder hochgedreht.

Als er beim nächsten Klingeln die Tür öffnete, sei diese brutal aufgestoßen worden, der Polizist habe geschrien und ihm direkt an den Hals gefasst. Vier Tage lang habe er Beschwerden gehabt, konnte nicht arbeiten. Der Verteidiger des 36-Jährigen legte ein Attest vor. "Das kann man nicht simulieren", sagte er.

Der Richter deutete an, dass er das Verfahren auch durch Zahlung einer Geldauflage einstellen könne: Es sei zwar keine Entschuldigung, dennoch nachvollziehbar, wenn der Polizist im Nachtdienst überlastet und verärgert über den zweiten Einsatz war und deshalb über seine Befugnisse hinausschoss. Darauf ließ sich die Staatsanwaltschaft nicht ein. Der Prozess wird fortgesetzt.

(bil)
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