Rheinberg Rheinberger fälscht Überweisungen

Rheinberg · Mit gefälschten Überweisungsträgern soll ein Mann aus Rheinberg versucht haben, an Geld zu kommen. Jetzt musste sich der 29-Jährige wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs vor dem Rheinberger Amtsgericht verantworten.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Zwei Mal soll der arbeitslose Rheinberger Überweisungen zu seinen Gunsten vom Konto seines ehemaligen Mitbewohners veranlasst haben. Die Vordrucke habe er ausgefüllt, jeweils 200 Euro eingetragen und mit dem Namen des 26-Jährigen unterschrieben. In einem Fall hatte es geklappt, 200 Euro auf das Konto des Angeklagten geflossen. Dann meldete der 26-Jährige Kontoinhaber seinen Verdacht und verhinderte weitere Abbuchungen zugunsten des Angeklagten. Eine weitere Zahlung wurde damit verhindert.

Der Rheinberger beteuerte vor Gericht, er habe mit der ganzen Sache nichts zu tun. Es sei richtig, dass er im vergangenen Jahr eine Wohngemeinschaft mit dem 26-Jährigen gehabt habe und noch auf die Zahlung von Mietschulden warte. Selber holen wollte er sich das Geld auf diese Weise allerdings nicht. Eine richtige Erklärung, warum die Überweisungsträger mit seinem Namen unterschrieben waren, hatte er nicht. Er könne es sich nur so erklären, dass ihm jemand eins auswischen wollte. Oder, dass der Geschädigte selber die Überweisung tätigte, weil er seine Schulden zurückzahlen wollte. Das wies der 26-Jährige dagegen von sich. Es gebe gar keine offenen Mietforderungen mehr. Auch sei man nicht im Streit auseinandergegangen. Das Gericht hielt die Erklärung des Angeklagten für nicht nachvollziehbar. Es spreche viel dafür, dass er sich der Urkundenfälschung und des versuchten Betrugs schuldig machte. Dies könne man möglicherweise durch einen Sachverständigen untermauern lassen, der die Unterschrift auf dem Überweisungsträger mit der des Angeklagten vergleiche. Davon sehe man ab. "Das kostet den Steuerzahler viel Geld", so der Richter. Es sei kein Schaden entstanden, die erste Summe wurde sofort zurücküberwiesen, die zweite gar nicht erst abgebucht. Außerdem ist der Rheinberger nicht vorbestraft. Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit hielten alle Parteien für eine vertretbare Lösung.

(bil)
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