Solingen Messerstecher muss in Psychiatrie

Solingen · An der Schuldunfähigkeit des Angeklagten zweifelte keiner der Prozessbeteiligten. Der 20-jährige Solinger, der im vergangenen Jahr einen Mitbewohner in einer Höhscheider Wohngruppe mit einem Messer angegriffen und am Arm verletzt hatte, muss für zunächst unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie. Damit folgte die 3. Strafkammer am Wuppertaler Landgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung hatte angeregt, die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen. In regelmäßigen Abständen muss über eine Lockerung der Maßnahme entschieden werden. Den ursprünglichen Tatvorwurf des versuchten Mordes wandelte das Gericht in versuchten Totschlag um.

Der Angeklagte leidet seit Jahren unter Psychosen, die laut des Gutachtens auf den regelmäßigen Konsum von Cannabis in Kombination mit einer familiären Veranlagung zurückzuführen sind. Im Alter von 17 Jahren hatte der junge Mann erstmals von ungewöhnlichen Sinneswahrnehmungen wie Stimmen und furchteinflößenden Bildern berichtet. Bei seiner polizeilichen Vernehmung hatte der Angeklagte angegeben, sich von seinem Opfer bedrängt gefühlt zu haben. Er glaubte, der Mitbewohner könne sich durch die Wand denken und atme ihm den Sauerstoff weg.

Wann der 20-jährige Solinger die psychiatrische Einrichtung wieder verlassen kann, ist ungewiss. Der Sachverständige hatte in seinem Gutachten betont, dass durch Cannabis ausgelöste Psychosen auch über Monate oder sogar Jahre nach dem letzten Konsum fortbestehen können.

(ied)
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