Tönisvorst/Krefeld Fall Vauth: Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen

Tönisvorst/Krefeld · Das Landgericht hat gestern die Öffentlichkeit im Prozess gegen den wegen Untreue angeklagten Anwalt Lothar Vauth ausgeschlossen. Damit sollen die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten geschützt werden.

Seit gestern nimmt nämlich ein Sachverständiger an der Verhandlung teil, der zu der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten Stellung nehmen soll. Der Verteidiger des 50-Jährigen beantragte, den Sachverständigen nicht in Anwesenheit der Öffentlichkeit zu hören, weil persönliche und gesundheitliche Details zur Sprache kommen. Das Gericht kam dem Antrag nach. Auch am nächsten Prozesstag soll zunächst keine Öffentlichkeit zugelassen werden.

(bil)
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