Tönisvorst Gutachter im Mordprozess: Angeklagter hatte einen Plan

Tönisvorst · Der Beschuldigte sei bei der Tötung seiner Frau steuerungsfähig gewesen sein, hieß es gestern vor Gericht. Morgen soll das Urteil verkündet werden.

 Der Angeklagte schützt sich vor den Augen der Öffentlichkeit. Ihm wird Mord an seiner Ehefrau vorgeworfen.

Der Angeklagte schützt sich vor den Augen der Öffentlichkeit. Ihm wird Mord an seiner Ehefrau vorgeworfen.

Foto: andreas drabben

Im Mordprozess gegen einen Familienvater aus St. Tönis hat gestern ein Sachverständiger zur Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgesagt. Das Fazit: Es ergeben sich keine Hinweise auf eine erhebliche Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit. Der 51-Jährige habe weder unter Drogen- noch unter Alkoholeinfluss gestanden, als er seine Ehefrau im Februar dieses Jahres auf dem Parkplatz einer Grundschule erstach.

Auch könne man nicht von einer affektbedingten Bewusstseinsstörung ausgehen. Der Familienvater habe nicht plötzlich und unerwartet agiert. Vielmehr sei ein geplantes Vorgehen zu erkennen. "Es ist naheliegend, dass er sehr gezielt vorgegangen ist", schloss der Sachverständige. Der Angeklagte habe berichtet, dass er sich ein Messer griff und mit dem Auto zur Schule fuhr, um die Frau abzufangen. In seiner Fantasie habe er sich schon zuvor mit dem Tötungsgedanken auseinandergesetzt. Später habe er sich selber töten wollen, auch das hatte er schon vorbereitet. "Kompromisslos hat er eine bestimmte Lösung ins Auge gefasst", führte der Sachverständige weiter aus. Er habe nicht für die Tat ins Gefängnis gehen sondern seinem Leben ein Ende setzen wollen.

Spurensicherung am Tatort
20 Bilder

Spurensicherung am Tatort

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Dass er sich vor Gericht nicht mehr an Einzelheiten erinnern könne, das höre er bei Tätern von Gewaltdelikten oft. Bei der Polizei dagegen habe der Mann den Hergang äußerst detailliert schildern können, zum Beispiel wie er das Messer hielt. Am Tattag hatte er Post vom Gericht erhalten. Wegen eines vorangegangen Angriffs auf die 41-Jährige sollte er 1000 Euro zahlen. Außerdem habe er sich von der Ehefrau fernzuhalten, kündigte man ihm unter Androhung einer Strafe an. Er sei wütend gewesen und habe Rachegefühlte gehabt. "Selbstverständlich war er affektiv aufgeladen", hieß es weiter in dem Gutachten. Auch eine als Vormund für die Kinder eingesetzte Mitarbeiterin des Kreises Viersen hatte Angaben gemacht. "Die Tat hat den Kindern alles genommen", sagte sie. Die beiden seien inzwischen bei sehr erfahrenen Pflegeeltern untergekommen. Psychologische Hilfe bekommen sie zwar schon, aber: "Vergessen werden sie das nicht. Sie können höchstens lernen, damit zu leben." Der Prozess wird am morgigen Mittwoch fortgesetzt. Dann soll nach den Plädoyers auch das Urteil verkündet werden.

(BIL)
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