Tönisvorst/Krefeld Raubmord-Prozess beginnt stockend

Tönisvorst/Krefeld · Seit Montag stehen fünf junge Leute vor Gericht, die am 1. Oktober in St. Tönis einen 81-Jährigen ausgeraubt und getötet haben sollen. Ein Verteidiger stellte zu Beginn einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin.

Tönisvorst: Raubmord vor Gericht in Krefeld
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81-Jähriger getötet: Prozess nach Raubmord in Tönisvorst

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Foto: Thomas Lammertz

Knapp ein Jahr nach dem brutalen Raubmord an einem Rentner in St. Tönis hat Montag der Prozess gegen die fünf mutmaßlichen Täter begonnen. Vor dem Krefelder Landgericht konnte am Montag aber nicht einmal die Anklageschrift verlesen werden — denn die Verteidiger sorgten für Verzögerungen. Schon an der Einlassschleuse des Gerichtsgebäudes drängen sich die Besucher und nehmen zum Teil lange Wartezeiten auf sich. Der große Sitzungssaal des Krefelder Landgerichts reicht bei Weitem nicht aus, um allen Zuschauern Platz zu bieten.

Viele Angehörige der fünf Angeklagten wollen teilnehmen und machen ihrem Ärger über den überfüllten Saal Luft. Auch die Familie des Opfers ist gekommen, drei von fünf Kindern des Getöteten und Enkel. Einem solchen Andrang muss das Gericht selten standhalten. Sind alle Plätze besetzt, müssen einige eben draußen warten. Deren Bemerkungen fallen zum Teil bissig aus, ihren Platz in der Warteschlange vor der Saaltür verteidigen sie mit zurechtweisenden Blicken und Worten, auch gegen Gerichtsmitarbeiter. Eine der Töchter des Rentners tritt als Nebenklägerin auf. Sie hat das Recht, bei der gesamten Verhandlung anwesend zu sein.

Raubmord in Tönisvorst: 81-Jähriger tot
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Raubmord in Tönisvorst: 81-Jähriger tot

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Auch Fernsehteams sind zahlreich vertreten und warten mit Kameras, als die fünf Angeklagten durch eine Hintertür in den Saal geführt werden: vier junge Männer und eine Frau, die sich als einzige mit einer Kapuze gegen die Kameras schützt. Fünf junge Menschen, sportlich gekleidet, zum Teil in Markenkleidung, dunkle Haare, dunkle Augen, leicht gebräunter Teint. Gelegentlich richten sich ihre Blicke zum Publikum. Ihnen wird eine grausame Tat vorgeworfen: Sie sollen einen 81-Jährigen am 1. Oktober 2014 in dessen Haus an der Grenzstraße in St. Tönis misshandelt und ermordet haben. Aus Habgier, heimtückisch und um eine andere Straftat, nämlich den Raub, zu verdecken.

Zwischen 16 und 21 Jahre alt waren sie, als sie den Raubmord in Tönisvorst begangen haben sollen. Lediglich einer von ihnen soll während der Tat im Auto gewartet haben. Die anderen sollen den Rentner unter Schlägen und Tritten zur Herausgabe des Tresorschlüssels gezwungen haben. Auch soll das Opfer mit Stromstößen aus dem Elektroschocker traktiert worden sein. Ein Nachbar hatte ihn kurz darauf gefunden und den Rettungswagen gerufen. Der Mann starb jedoch später im Krankenhaus.

Großeinsatz der Polizei in Weeze und Straelen
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Foto: Guido Schulmann

Acht Verteidiger sind anwesend, hinzu kommt ein weiterer für die Nebenklage. Weil die Angeklagten noch jung sind, nehmen auch vier Mitarbeiter des Jugendamtes teil, die etwas zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Angeklagten sagen sollen. Noch bevor die Vorsitzende Richterin überhaupt die Besetzung bekannt geben kann, stellt der erste Anwalt einen Antrag, die Sitzordnung zu ändern. Eine Verteidigung sei so nicht möglich, argumentiert er. Er wolle neben seinem Mandanten sitzen. Das darf er dann, allerdings erst später.

Kurz darauf muss das Gericht über einen Antrag des Verteidigers der Angeklagten aus Bergheim beraten. Er hatte schon vorab einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt. Allein durch die Zulassung der Klage zeige sie ihre Befangenheit — ein ungewöhnliches Anliegen der Verteidigung. Es sei in der Prozessordnung so vorgesehen, dass das Hauptverfahren auch durch den Richter geführt werde, der die Klage zulasse, erläutert später der Pressesprecher. Den Antrag zulassen oder abweisen muss nun aber eine andere Kammer des Landgerichts. Die Entscheidung wird am Mittwoch verkündet.

Was die Staatsanwältin von dem Antrag hält, macht sie in ihrer Stellungnahme deutlich: Es gebe keinerlei Anhaltspunkte für Willkür oder mangelnde Fürsorge seitens des Gerichts. Auch seien die Ansichten des Gerichts nicht unhaltbar, was einen solchen Antrag begründen könnte. Bisher konnte das Gericht immerhin die Personalien abgleichen. Vier der Angeklagten haben die deutsche, einer die serbische Staatsbürgerschaft. Die Angeklagten wohnten zuletzt in Straelen, Bergheim und Weeze.

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