Kreis Viersen Laut Ordnungsrecht gilt: Wer beißt, hat Schuld

Kreis Viersen · Anwältin und Hundebesitzerin Susan Beaucamp gibt Tipps für Herrchen und Frauchen

"Hundehalter sind gefordert, Konflikte zu vermeiden", sagt Susan Beaucamp. Die Krefelderin ist Rechtsanwältin und hat sich auf Tierrecht spezialisiert. Im Vorster Kulturcafé "Papperlappap" schilderte sie zwei Stunden lang Fälle aus ihrer Praxis und ging auf Zuschauerfragen ein.

Etwa 20 Interessierte waren zu der Veranstaltung gekommen, zu der die Initiative gegen Hundekot in Deutschland (Ighid) eingeladen hatte. Tönisvorst ist die erste Stadt, die mit der Initiative um Gründer Burkhard Kueppers kooperiert. Seit Beginn des Pilotprojekts im September sind in Parks Behälter mit Kotbeuteln aufgestellt worden, die laut Ordnungsamtsleiter Wolfgang Schouten sehr gut angenommen werden. Vergleichbare gute Erfahrungen mit Gassibeuteln gibt es auch in der Stadt Viersen

"Es gibt eine Pauschalverurteilung von Hundehaltern", sagt Burkhard Kueppers, dagegen könne man angehen, indem man das Image verbessere und informiere. "Hundekot schürt Hundehass" steht etwa auf den Kotbeuteln, die Halter dazu animieren sollen, die Hinterlassenschaften einzusammeln. Für Susan Beaucamp, die selbst seit 20 Jahren Hundebesitzerin ist, ist das eine Selbstverständlichkeit. "Andere haben das Recht, von unseren Hunden nicht belästigt zu werden", stellt die Juristin klar.

Über die Belästigung durch Hundehaufen hinaus geht es der Anwältin allgemein um die gute Erziehung der Tiere. Anspringen, Anbellen oder gar Beißen seien absolut tabu. "Ordnungsrechtlich ist es so: Wer beißt, hat Schuld", sagt die Krefelderin, die jedem Hundehalter dazu rät, eine Haftpflichtversicherung für das Tier abzuschließen und eine Hundeschule zu besuchen. "Der Halter haftet für das Verhalten des Hundes, etwa wenn er über die Straße läuft und einen Unfall verursacht", sagt die Juristin.

Außerdem sei eine gute Erziehung wichtig, weil das Ordnungsamt einen Leinen- und Maulkorbzwang verhängen könne, wenn der Hund als gefährlich eingeschätzt werde. "Das ist für Halter und Hund unangenehm. Außerdem steigt die Hundesteuer, wenn das Tier als gefährlich gilt", so die Anwältin. Deshalb gelte es, Konflikte zu vermeiden. "Beißt Ihr Hund den Postboten auf Ihrem Grundstück oder beißt er in die Hand eines Kindes, die durch den Zaun gesteckt wird, können Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt werden, auch wenn der Hund auf dem Grundstück eingesperrt war und ein Schild vor ihm warnt", sagt Beaucamp.

(wic)
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