Viersen LVR-Klinik: Strafgefangener auf der Flucht

Viersen · Wegen Körperverletzung saß der 27-Jährige in der Forensischen Psychiatrie in Süchteln ein. Bereits vor einer Woche kehrte der Mann von seinem Ausgang nicht zurück. Jetzt fahndet die Polizei öffentlich.

 Vor einer Woche kehrte der Mann nicht mehr in die LVR-Klinik zurück.

Vor einer Woche kehrte der Mann nicht mehr in die LVR-Klinik zurück.

Foto: Polizei/RP-Archiv: Busch

Ausgang genehmigen die zuständigen Ärzte der LVR-Klinik in Süchteln einem Strafgefangenen unter anderem nur, "wenn ein Vertrauensverhältnis besteht", sagt Karin Knöbelspies, Pressesprecherin des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Dieses Vetrauen hat ein 27 Jahre alter Patient der Forensischen Psychiatrie in Süchteln nun offenbar ausgenutzt. Am Samstag, 18. Februar, um 13 Uhr hätte er eigentlich von seinem Ausgang zurück sein sollen. Seitdem sucht die Polizei nach ihm. Noch am selben Tag sei der Haftbefehl erlassen worden, sagt Polizeisprecher Michael Radloff. "Bisher haben wir keine heiße Spur." Der Mann habe wegen Körperverletzung in der Forensik eingesessen. "Nach Angaben der LVR-Kliniken ist eine Fremdgefährdung nicht erkennbar." Seit gestern fahndet die Polizei öffentlich.

Mitte 2012 war der 27-Jährige als Strafgefangener in die Süchtelner Klinik eingewiesen worden. Wie oft er bereits Ausgang hatte oder ob er am Samstag zum ersten Mal alleine das Gelände verlassen durfte - dazu macht der LVR keine Angaben. "Aus Datenschutzgründen", sagt Sprecherin Karin Knöbelspies. Der LVR bezeichnet es als "Entweichung", wenn ein Gefangener flieht. Dabei wird danach unterschieden, ob er vom gesicherten Gelände entkommt oder während eines Ausgangs untertaucht. In Süchteln verzeichnete der Landschaftsverband 2016 insgesamt fünf Entweichungen, jeweils nach genehmigtem Ausgang. Drei der Männer seien innerhalb von 24 Stunden zurückgekehrt, die anderen beiden etwas später, sagt Knöbelspies. Generell gelte: Ist ein Gefangener fünf bis zehn Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt nicht wieder auf dem Gelände, wird die Polizei verständigt.

Die Person werde dann umgehend zur Fahndung ausgeschrieben, erklärt Polizeisprecher Radloff. In den vergangenen Tagen hätten Einsatzkräfte unter anderem im familiären Umfeld und im Bekanntenkreis nach dem jetzt geflohenen 27-Jährigen gesucht. Aus welcher Stadt der Mann kommt und wo er zuletzt vor seiner Inhaftierung gewohnt hat, gibt die Polizei nicht bekannt.

Um öffentlich mit Bildern und Personendaten des Strafgefangenen fahnden zu können, benötigte die Behörde eine Genehmigung per Gerichtsbeschluss. Dieses Verfahren habe einige Tage gedauert, sagt Radloff. Deshalb sei bisher nur intern ermittelt worden. Jetzt erhofft sich die Polizei auch nützliche Hinweise aus der Bevölkerung.

(RP)
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