Viersen Neuordnung der Kliniken ist nicht in Sicht

Viersen · Im Mai unterschrieben die Träger der beiden Viersener Krankenhäuser eine Kooperationsvereinbarung, die bis Ende des Jahres die gesellschaftsrechtliche Neuordnung von AKH und St. Irmgardis anstrebte. Geschehen ist bisher nichts.

 Am 8. April überreichte Dr. Christian Haacker von St. Irmgardis Bürgermeister Günter Thönnessen die Unterschriftensammlung für eine Geriatrie in Süchteln. In der Sitzung wurde auch im nicht-öffentlichen Teil die Kooperationsvereinbarung vorgestellt, um den Krieg der Viersener Krankenhäuser zu beenden.

Am 8. April überreichte Dr. Christian Haacker von St. Irmgardis Bürgermeister Günter Thönnessen die Unterschriftensammlung für eine Geriatrie in Süchteln. In der Sitzung wurde auch im nicht-öffentlichen Teil die Kooperationsvereinbarung vorgestellt, um den Krieg der Viersener Krankenhäuser zu beenden.

Foto: Franz-Heinrich Busch

Papier kann sehr geduldig sein, auch offizielles Papier: In der im April und Mai unterzeichneten Kooperationsvereinbarung zwischen St. Irmgardis Süchteln und dem Allgemeinen Krankenhaus Viersen (AKH) heißt es unter der Überschrift "Verbindliche Zukunftssicherung des Gesundheitsstandortes Viersen": "Die Gesellschafter streben an, bis zum 31.12.2014 eine gesellschaftsrechtliche Veränderung vorzunehmen... Ziel ist, dass beide Krankenhäuser wirtschaftlich, strukturell und rechtlich gesehen in einem gemeinsamen Zusammenhang stehen."

Die Einhaltung dieses Plans bezeichnete Bürgermeister Günter Thönnessen im Frühjahr als "ehrgeizig". Inzwischen könnte man auch getrost "unrealistisch" sagen. Nach der Sommerpause, so hatten einige Entscheidungsträger im Frühjahr avisiert, wolle man die Kooperation angehen. Konkrete Verhandlungen bisher: Fehlanzeige. "Da passiert nichts", sagt Fritz Meies, Vorsitzender im Verwaltungsrat des AKH.

Ein Rückblick: Die konkurrierenden Geriatrie-Anträge der beiden Viersener Krankenhäuser waren im April der Anlass, dass der Viersener Bürgermeister kurzerhand in die Fußstapfen von Alexander dem Großen trat und den Gordischen Knoten zerschlug - mit einer Kooperationsvereinbarung. "Diese Vereinbarung legt die Grundlage für eine sichere Zukunft beider Häuser", hatte Thönnessen damals, vor fünf Monaten, unserer Zeitung gesagt.

Im Frühjahr war es in der Tat zwei Minuten vor zwölf: Die Bezirksregierung wollte ab Juni darüber beraten, welche Krankenhäuser in der Region künftig eine geriatrische Abteilung bekommen, und aus Viersen lagen irritierenderweise zwei Anträge vor: von St. Irmgardis und vom AKH. Aus Düsseldorf erging ein Wink mit dem Zaunpfahl: Zwei Anträge seien einer zu viel. Da die Krankenhäuser in ihren Verhandlungen nicht weiterkamen, schaltetete sich der Bürgermeister ein.

Seit Unterzeichnung der Vereinbarung ist zweierlei geschehen: Das AKH zog vereinbarungsgemäß seinen Antrag auf Geriatrie bei der Bezirksregierung zurück, und das AKH nahm auch seine Klage gegen das Bauvorhaben von St. Irmgardis zurück. Um das übergeordnete Ziel der vom Bürgermeister entworfenen Kooperationsvereinbarung aber ist es still geworden.

Dabei waren die Vorstellungen über das Zusammengehen von St. Irmgardis und AKH konkret: Beide Krankenhäuser sollten unter dem Dach des AKH als Muttergesellschaft zusammengeführt werden. St. Irmgardis - derzeit zu 51 Prozent im Besitz der St.-Franziskus-Stiftung und zu 49 Prozent AKH GmbH - sollte eine hundertprozentige Tochter des AKH werden; St. Franziskus, Mehrheitsgesellschafterin in Süchteln, sollte mit etwa 36 bis 38 Prozent an der Muttergesellschaft beteiligt werden.

Was so simpel klingt, hätte bei der Umsetzung allerlei Tücken im Detail und wäre selbst bei strammen Verhandlungen sehr arbeitsintensiv geworden: Es müssten medizinische Schwerpunkte entwickelt werden. Vor allem aber müsste die arbeitsrechtliche Zusammenführung in beiderseitigem Einvernehmen geklärt werden. Das kirchliche Arbeitsrecht der St.-Irmgardis-Mitarbeiter und die Vereinbarungen des Erbbaurechtsvertrags stehen dabei den Verträgen und Interessen der AKH-Mitarbeiter gegenüber.

Doch so weit ist man noch lange nicht. Aus gut informierten Kreisen heißt es: Es würden Vorgespräche geführt, Operationen hinter dem Paravent quasi. Für das Schweigen im Walde werden zwei Gründe angeführt: Erstens, man wolle abwarten bis sich Ende Januar der Verwaltungsrat des AKH neu konstituiere, denn manchen gilt beispielsweise der Vorsitzende Fritz Meies als unbequemer Gesprächspartner. Zweitens, man wolle aktiv zuwarten, bis sich im Bistum Aachen das Personalkarussell drehe. Der jetzige Bischof wird im Herbst kommenden Jahres aus Altersgründen seinen Rücktritt beantragen. Auch der Generalvikar könnte dann gehen. Beide hatten 2008 eine Fusion zwischen St. Irmgardis und AKH abgelehnt, weil das St. Irmgardis damit nicht mehr mehrheitlich katholisch gewesen wäre. Erst danach kam die St.-Franziskus-Stiftung aus Münster ins Spiel.

Meies selbst ist vom derzeitigen Stillstand nicht überrascht und sieht das AKH nicht unter Zugzwang: "Ich erwarte, dass die Münsteraner als katholischer Part eine klare Aussage des Bischofs herbeiführen", sagt Meies. Ansonsten machten die aufwändigen Verhandlungen nach den Erfahrungen aus 2008 keinen Sinn.

(RP)
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