Viersen Passanten ärgern sich über Radler in der City

Viersen · Es ist verboten, und trotzdem fahren immer wieder Fahrradfahrer durch die Viersener Fußgängerzone. Ein Thema, das die Gemüter immer wieder aufs Neue erhitzt.

Die Verkehrsschilder an den Eingangsbereichen der Viersener Fußgängerzone geben es eindeutig vor: Diese Zone ist den Fußgängern vorbehalten - und Radfahren ist dort nicht gestattet. Wer sein Rad mitnimmt, muss es schieben. Doch das ist nicht der Fall, wie man jeden Tag in der Fußgängerzone feststellen kann. Radler kurven um die Passanten herum, und es kommt immer wieder vor, dass Fußgänger erschrocken zur Seite springen, weil in unmittelbarer Nähe ein Rad an ihnen vorbeischießt oder eine Klingel ertönt und der Verursacher des Geräusches unmittelbar folgt. Rempler sind inbegriffen, und so manches böse Wort fällt.

Der Tenor der Bürger, die durch die Fußgängerzone schlendern, ist eindeutig. Sie fordern mehr Kontrollen und den vermehrten Einsatz von Verwarngeldern. "Es reicht nicht, wenn die Polizei mahnt und den Radfahrer auffordert, nun abzusteigen. Der Angesprochene nickt, zeigt Einsicht und schiebt, solange er im Blickwinkel des Beamten ist. An der nächsten Ecke steigt der Radler dann doch wieder auf sein Bike und strampelt weiter", bemerkt ein Viersener, der selber schon mehrmals unliebsame Erfahrungen mit den Fahrradfahrern inmitten der belebten Fußgängerzone in der Kreisstadt gemacht hat und kein Verständnis für die Ignoranz gegenüber den eindeutigen Verkehrsschildern hat. Seinen Namen möchte er aber nicht nennen. Man könne vermutlich noch 100 Schilder anbringen, die würden aber ebenso ignoriert, fügt der aufgebrachte Mann an.

Für eine gute Idee hält er allerdings die Maßnahme in Meerbusch. Dort versucht die Stadt, dem Problem anders Herr zu werden und zwar nicht mit dem Anbringen von weiteren Verkehrsschildern, sondern dem Aufmalen eines Fahrrades sowie dem Zusatz "Bitte schieben" auf der Asphaltfläche. Eine eindeutigere und freundlichere Aufforderung könne es eigentlich nicht geben, so sein Tenor.

Die Zahl der Unfälle hält sich in der Kreisstadt indes in Grenzen. Im vergangenen Jahr kam es zu keinem Verkehrsunfall. In diesem Jahr ereignete sich bislang ein einziger Unfall. Ein elfjähriges Kind fuhr eine Fußgängerin an, die leicht verletzt wurde. Auch wenn die Unfälle eher eine untergeordnete Rolle spielen, so kommen die gebührenpflichtigen Verwarnungen dagegen regelmäßig vor. "Es werden durchschnittlich zehn solcher Verwarnungen im Monat ausgesprochen", berichtet Achim Braun von der Direktion Verkehr. Ein normaler Verstoß wird dabei mit 15 Euro geahndet. Kommt eine Behinderung dazu, steigt die Summe auf 20 Euro. Liegt eine Gefährdung vor, dann geht es um weitere fünf Euro nach oben. Passiert ein Unfall, so liegt die Verwarnung bei 30 Euro.

Eine Ausnahme stellen Kinder dar. Sie werden grundsätzlich gebührenfrei verwarnt. Allerdings kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Erziehungsberechtigten per Brief über das Fehlverhalten informiert werden. Wie viele mündliche Verwarnungen die Polizisten aussprechen, ist hingegen in keiner Statistik festgehalten. "Die Kollegen sind regelmäßig in der Fußgängerzone sowohl auf Fußstreife, wie auch mit dem Rad unterwegs und ahnden Verstöße", erklärt Braun. Wobei natürlich auch für die Polizei gilt: In der Fußgängerzone wird das Rad geschoben.

(tref)
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