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Viersen Stadt informiert übers Baugebiet Burgfeld

Viersen · Die Stadt Viersen lädt für Donnerstag, 9. Februar, zu einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan "Burgfeld" ein. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr im Casino Robend an der Flämischen Allee 1. An dem Abend sollen die weiterentwickelte städtebauliche Konzeption und die Ergebnisse gutachterlicher Untersuchungen vorgestellt und diskutiert werden.

 Das Burgfeld ist eine neun Hektar große Fläche zwischen Gerberstraße, Kanalstraße, Krefelder Straße, Alter Bruchstraße und Grevenbroicher Straße.

Das Burgfeld ist eine neun Hektar große Fläche zwischen Gerberstraße, Kanalstraße, Krefelder Straße, Alter Bruchstraße und Grevenbroicher Straße.

Foto: Stadt

Das Burgfeld ist eine rund neun Hektar große Fläche zwischen Gerberstraße, Kanalstraße, Krefelder Straße, Alter Bruchstraße und Grevenbroicher Straße. Hier soll ein neues Wohnquartier entstehen. Vor etwas mehr als einem Jahr wurden die Bürger bei einer Bürgerwerkstatt zu ihren Wünschen befragt.

Die Erkenntnisse aus dieser Bürgerwerkstatt wurden inzwischen in das städtebauliche Konzept aufgenommen. Zudem wurden nach der Bürgerwerkstatt Fachgutachten beispielweise zum künftigen Straßenverkehr eingeholt. Im östlichen Bereich des Burgfeldes fand eine umfangreiche archäologische Bestandsaufnahme statt. Hier verlief ehemals die Nordkanaltrasse.

Die nun vorliegende städtebauliche Konzeption wird in der Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt und diskutiert. Außerdem werden die Unterlagen ab 7. Februar bis 24. Februar im Technischen Rathaus an der Bahnhofstraße während der Dienstzeiten ausgelegt. Zusätzlich stehen die Papiere auf der Internetseite der Stadt Viersen zum Herunterladen bereit. Sie sind zu erreichen im Bereich "Schnellzugriff" unter dem Navigationspunkt "Bauleitpläne im Verfahren" auf der Startseite www.viersen.de .

Auf der Grundlage der Konzeption und der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung, also auch der Veranstaltung im Robend, wird der Entwurf des "Bebauungsplanes Nr. 150-1 Burgfeld" erarbeitet. Der Entwurf muss vom Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung beschlossen werden, bevor er in die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange geht.

(RP)
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