Viersen Stadt kontrolliert Friedhöfe stärker

Viersen · Friedhofsbesucher klagen über Autos, die über die Friedhofswege brettern und Hinterlassenschaften von Hunden auf Gräbern

 Hat das Friedhofspersonal Feierabend kontrolliert ab sofort der Kommunale Ordnungsdienst auf den Friedhöfen.

Hat das Friedhofspersonal Feierabend kontrolliert ab sofort der Kommunale Ordnungsdienst auf den Friedhöfen.

Foto: Busch

"Der Friedhof ist ... ein Ort der Trauer und des stillen Gedenkens für die Hinterbliebenen. Zugleich ist der Friedhof ein Ort der Besinnung und der stillen Erholung für alle Besucher" heißt es in der Präambel der Viersener Friedhofssatzung. Die schließt mit den Worten: "Auf den Friedhöfen der Stadt Viersen sind alle Menschen verpflichtet, sich so zu verhalten, wie es der Würde dieses besonderen Ortes entspricht."

Das aber scheint bei immer mehr Besuchern in Vergessenheit zu geraten. Die Stadtverwaltung registriert eine zunehmende Zahl an Beschwerden über das Fehlverhalten einzelner Besucher außerhalb der Dienstzeiten des Personals der Friedhofsverwaltung. "Die Stadt weist darauf hin, dass das Befahren der Wege auf den Friedhöfen mit dem Auto nur in Ausnahmefällen und mit einer vorher eingeholten Erlaubnnis gestattet ist", sagt Stadtsprecher Frank Schliffke. "Ebenfalls verboten ist das Radfahren." Fahrräder dürfen jedoch auf den Wegen geschoben werden.

Eine weitere Unsitte sei es, Hunde nicht anzuleinen und frei auf dem Friedhof laufen zu lassen. "Leider müssen sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung als auch die Gäste des Friedhofs immer wieder feststellen, dass sich Hinterlassenschaften der Hunde nicht nur auf den Wegen und Grünflächen, sondern sogar auf den Gräbern finden", berichtet Schliffke.

Auf die Beschwerden will die Stadt jetzt reagieren. "Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Viersen wird seine Kontrollen auf den städtischen Friedhöfen verstärken", kündigt der Stadtsprecher an. "Dazu werden die Mitarbeiter insbesondere in den Nachmittagsstunden und am Wochenende Streife fahren."

Wer ohne entsprechende Genehmigung mit dem Auto oder Fahrrad auf den Friedhofswegen fährt, begeht ebenso wie derjenige, der seinen Hund auf dem Friedhof frei laufen lässt, eine Ordnungswidrigkeit. Nach der entsprechenden Regelung in der Friedhofssatzung können diese Verstöße mit Bußgeldern bis zu 500 Euro belegt werden. Die Stadt Viersen bittet im Interesse eines friedlichen und geregelten Miteinanders alle Besucher, die Vorschriften für die Friedhofsnutzung zu beachten.

(mrö)
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