Wegberg FDP: Geheimhaltungspflicht verletzt

Wegberg · Weil er das Abstimmungsergebnis aus den nichtöffentlichen Ratssitzungen zum Tagesordnungspunkt "Erweiterung Kindergarten Harbeck" veröffentlich hat, sieht sich Bürgermeister Michael Stock (SPD) Kritik aus den Reihen der FDP ausgesetzt.

Die FDP Wegberg sieht sich nach eigenen Angaben wegen der Kritik, die das Mühlenbündnis (CDU, AfW, FDP) bezüglich der zunächst erfolgten Ablehnung der Kindergartenerweiterung erfahren habe, veranlasst, zum Amtsverständnis des Bürgermeisters Stellung zu nehmen. Dadurch, dass der Bürgermeister das Gebot der Verschwiegenheit verletzt und durch die Veröffentlichung zu seinen Gunsten politische Stimmung gemacht habe, gegen die sich ordnungsgemäß agierende, geheimhaltungspflichtige Ratsmitglieder nicht verteidigen könnten, verstoße der Bürgermeister ganz eklatant gegen demokratische Grundsätze, argumentiert die FDP. Der Ausschluss der Öffentlichkeit und die Verschwiegenheitspflicht seien keine bloße Förmelei. Beides schränke den offenen Meinungsaustausch zum Schutz von berechtigten Interessen oder zum Schutz des Gemeinwohls ein. Diese Einschränkung sei zu beachten, heißt es in dem Schreiben der FDP.

Stock erklärte gestern auf Anfrage unserer Redaktion, dass die Nichtöffentlichkeit von Ratssitzungen in der Tat den öffentlichen Meinungsaustausch zum Schutz von berechtigten Interessen oder zum Schutz des Gemeinwohls einschränkt. Mit berechtigtem Interesse sei aber nicht das Interesse von Ratsmitgliedern gemeint, dass ihr Abstimmungsverhalten geheim bleiben könnte, sondern mit berechtigtem Interesse sei allein das berechtigte Interesse Dritter gemeint. Das Abstimmungsverhalten ermögliche es den Bürgern zu erkennen, wer für welche Entscheidung die politische Verantwortung trägt. Daraus folge, dass es auch bei Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst werden, ein am Öffentlichkeitsgrundsatz orientiertes Bedürfnis geben kann, diese in geeigneter Weise bekannt zu machen. Stock erinnert auch daran, dass der Stadtrat erst vor wenigen Monaten eine neue Geschäftsordnung beschlossen hat. Diese setze die Forderung der Ratsmitglieder um, künftig in die Niederschriften nicht nur das Abstimmungsergebnis, sondern zusätzlich auch das Abstimmungsverhalten der Fraktionen aufzunehmen. Als Grund für diese Änderung sei ausdrücklich vorgetragen worden, dass die Bürger Anspruch darauf haben zu erkennen, wer für welche Entscheidung in der Kommune die politische Verantwortung trägt. Am 27. Juni habe der Rat sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass er vor die Tür des Sitzungssaals getreten ist und den Wartenden sowohl die Sachentscheidung als auch ihre Einstimmigkeit mitgeteilt hat, erklärte Stock.

(RP)
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