Wermelskirchen 500 Euro Geldstrafe für Randale und Widerstand

Wermelskirchen · Der 22-jährige Angeklagte ist dem Amtsgericht ein alter Bekannter. "Wo wohnen Sie?", sagte der Richter gestern. "Ich habe keinen festen Wohnsitz", sagt der Angeklagte. "Was verdienen Sie?" "Ich habe kein Einkommen." "Wovon leben Sie?" "Von gar nichts." Der Vater des Angeklagten saß als Zuschauer im Saal. Er schüttelte fast unmerklich den Kopf. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den jungen Erwachsenen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und der versuchten fahrlässigen Körperverletzung.

Er soll an der Polizeiwache gegen ein Polizeischild geschlagen haben. Als Beamte ihn um seinen Ausweis baten, soll er sich geweigert haben, ihn herauszurücken. Die Beamten wollten ihn daraufhin mitnehmen, um die Personalien festzustellen. Der Angeklagte soll sich mit einer Bierflasche gewehrt haben, die er in der Hand hatte. Beim nachfolgenden Handgemenge soll er versucht haben, einem Beamten die Dienstpistole aus dem Halfter zu ziehen. Außerdem soll er versucht haben, mit dem Ellenbogen den Kopf eines Beamten zu treffen.

Die Beamten nahmen ihn fest und fuhren ihn zum Krankenhaus, um seinen Blutalkoholgehalt festzustellen. Er war erheblich, ferner wurden Spuren von Amphetaminen in seinem Blut gefunden. Im Krankenhaus entwischte er und soll auf seinem Nachhauseweg gegen die Heckklappe eines Autos getreten und bei einem anderen den Beifahrerseitenspiegel losgetreten haben. "Ich streite alles ab", sagte der Angeklagte. Ein anderer habe gegen das Schild getreten. "Die Polizei hat mich aufs Korn genommen. Ich habe mich zu Unrecht behandelt gefühlt." Und gegen Autos habe er auch nicht getreten.

Der Richter belehrte ihn: Die Polizei darf jederzeit jemandes Ausweis kontrollieren. Dem habe man sich zu fügen. Er schlug vor, das Verfahren der Sachbeschädigungen einzustellen - deren Bestrafung falle angesichts des Widerstandes und der versuchten Körperverletzung nicht ins Gewicht. Er riet dem Angeklagten, eine Betreuung anzunehmen, da er offensichtlich Probleme mit Alkohol und Drogen habe. Das sei aber freiwillig.

Der Angeklagte entgegnete: "Ich will keine Betreuung, außer, sie wirkt sich strafmildernd aus." Der Richter bejahte. "Ich habe alles versucht", rief der Vater dazwischen, "aber kein Rezept gefunden." "Was willst du eigentlich hier?", raunzte sein Sohn zurück.

Der 22-Jährige hatte seit 2009 viele Straftaten begangen - die letzte in 2012 mit einer Geldstrafe von 400 Euro. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 825 Euro; das äußerst milde Urteil belief sich schließlich auf 500 Euro. Wenn er das nicht bezahlen könne, könne er es abarbeiten, sagte der Richter.

(bege)
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