Wermelskirchen Aussagewirrwarr nach Schlägerei vor Gaststätte

Wermelskirchen · Das kommt auch nicht alle Tage im Gericht vor: Der Verteidiger marschiert mit den beiden Angeklagten und drei Besuchern in den Saal. Alle fünf sollen bei der Befragung eines wichtigen Zeugen in den Besucherreihen Platz nehmen. Dann soll der Zeuge den seiner Meinung nach Haupttäter unter den fünf Männern identifizieren. Der Zeuge wollte bei der Vernehmung durch die Polizei auf Lichtbildern einen der Angeklagten erkannt haben.

Bei der Verhandlung ging es um eine Schlägerei mit gemeinschaftlicher Körperverletzung vor einem Jahr an Vatertag vor einer Gaststätte in Wermelskirchen. Die beiden Angeklagten - 26 und 23 Jahre alt - sollen den Geschädigten zu Boden geschlagen und mit Fußtritten malträtiert haben. Der 26-Jährige verweigerte die Aussage. Der 23-Jährige will den Anfang der Schlägerei nicht gesehen haben, obwohl er nur fünf Meter daneben stand. Er habe sich auch an der Schlägerei nicht beteiligt. Als sie zu Ende war, sei er mit dem 26-Jährigen, der mit dem Geschädigten auf dem Boden gelegen hatte, nach Hause gegangen.

Der Geschädigte (47) sagte aus, dass Besucher vor der Gaststätte Gläser auf die Straße warfen. Sein Kumpel sagte zu den Werfern: "Das kann man doch nicht machen." Und sofort habe man seinen Kumpel ins Gesicht geschlagen. "Ich griff ein - und schon lag ich auf dem Boden", sagte der Zeuge. "Einer lag auf mir und forderte die Anderen auf, auf mich einzutreten." Diesen Täter hatte er als den 26-Jährigen ausgemacht. Und jetzt sollte er ihn wiedererkennen. Er drehte sich zu den fünf Personen um und zeigte sofort auf den 26-Jährigen: "Wenn, dann war der das!" Sein Kumpel (29) bestätigte, dass er einen Faustschlag abbekommen hatte, nachdem er die Gläserwerfer angesprochen hatte ("Macht ihr das zu Hause auch so?"). Er konnte aber niemanden der Schläger identifizieren. Ein dritter Zeuge (25) wusste auch nicht mehr, wer und ob überhaupt jemand auf dem anderen gelegen habe: "Sie lagen da wie eben bei einer Rangelei." Zeuge Nummer vier (24) will gesehen haben, wie ein Unbekannter den 26-Jährigen geschlagen hatte. Der 26-Jährige habe aber überhaupt nicht auf dem Boden gelegen: "Er war nur nahe auf den Mann am Boden dran." Und Gläser seien überhaupt nicht geflogen. Das Aussagewirrwarr war komplett. Da ein wichtiger Zeuge fehlte, vertagte der Richter die Verhandlung.

(bege)
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