Wermelskirchen Einspruch gegen Strafbefehl zahlt sich aus

Wermelskirchen · Manchmal ist die Polizei schneller als erwartet. Das erlebte jetzt eine 24-jährige, ledige Frau. Sie soll sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, ohne jemand davon in Kenntnis gesetzt zu haben. So lautete jedenfalls die Anklage. Der Schaden: mehr als 3000 Euro. Und dafür stand sie jetzt vor Gericht.

Was war genau passiert? Die Angeklagte gab bereitwillig in der Sitzung des Amtsgerichts Wermelskirchen Auskunft. Ja, sie habe den Schaden verursacht, sagte sie, wie ihr der Ankläger vorgehalten habe. Sie habe den Unfall auch bemerkt. Sie hatte einen anstrengenden Arbeitstag hinter sich, erzählt sie vor Gericht. Noch davon gestresst, habe sie beim Einparken in der Remscheider Straße den Schaden verursacht.

Was tun? Weit und breit niemand zu sehen. Sie habe nur eins im Kopf gehabt, berichtet die 24-Jährige im Sitzungssaal: Die Versicherung zu informieren. Schnurstracks fuhr sie nach Hause. Von dort wollte sie mit ihrem Versicherungsvertreter telefonieren. Doch da stand die Polizei bereits vor ihrer Tür. Die Ordnungshüter sofort an der Unfallstelle zu informieren - auf diese Idee sei sie in jenem Moment nicht gekommen, gesteht sie vor Gericht ein. Die Folge: ein Strafbefehl in Höhe von 600 Euro.

"Ich weiß, das war ein Fehler, aber so ist es leider passiert." Ob sie den Schaden bereits wiedergutgemacht habe, wollte der Richter wissen. "Ja, sofort." Und deswegen habe sie auch gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Daraufhin stellte der Richter das Verfahren in der Sitzung gegen eine Zahlung von 300 Euro ein.

Der Einspruch gegen den Strafbefehl hatte sich also für die junge Angeklagte bezahlt gemacht.

(bege)
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