Wermelskirchen Kosten für Wäschepflege können umgelegt werden

Wermelskirchen · Laufende Kosten, die in einer gemeinschaftlichen Waschküche für die Wäschepflege - also für Waschmaschine, Trockner oder Wäscheschleuder - entstehen, sind Betriebskosten.

Bei einer Vereinbarung im Mietvertrag können nach Informationen des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung die Kosten für Strom, Überprüfung oder Reinigung der Geräte auf alle Mieter umgelegt werden. Der Unterschied zu Sozialwohnungen ist, dass es nicht darauf ankommt, ob die Mieter die Geräte auch nutzen.

Um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, bieten viele Vermieter die Geräte als Münzautomaten an. "Die Einnahmen dürfen aber nur zur Deckung der laufenden Kosten verwendet werden", betont Andreas Plewe vom Mietverein. Reparaturen, Ersatzteile oder Neuanschaffungen muss der Vermieter selbst zahlen. Werden Wäschestücke der Mieter entwendet, ist der Vermieter nur ausnahmsweise zum Ersatz verpflichtet. Etwa dann, wenn die Waschküche nicht abschließbar ist, es in der Vergangenheit aber wiederholt Diebstähle gegeben hat.

Eine kostenfreie Rechtsberatung zu diesen und andere Themen bietet der Mieterverein Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung, Bismarckstraße 138 in Remscheid, Tel. 02191 385850, seinen Mitgliedern montags bis donnerstags (9 bis 12 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr) an.

(jado)
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