Warenhauskonzern: Galeria schließt 16 seiner 92 Warenhäuser
EILMELDUNG
Warenhauskonzern: Galeria schließt 16 seiner 92 Warenhäuser

Stadt Willich Illegales Autorennen: Gericht lässt Anklage gegen Willicher zu

Stadt Willich · Das Landgericht Mönchengladbach hat die Anklage gegen einen 25-jährigen Willicher und einen 29-jährigen Schwalmtaler, die an einem Autorennen mit tödlichem Ausgang im Juni 2017 in Mönchengladbach beteiligt waren, zugelassen. Dem Willicher wird vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Unfallflucht vorgeworfen. Er hatte sich von der Unfallstelle entfernt und sich erst später der Polizei gestellt. Dem Schwalmtaler wird vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft bewertete das Verhalten des Schwalmtalers sogar als Mord, das Gericht sieht nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens allerdings keinen hinreichenden Tatverdacht für einen Tötungsvorsatz.

Am Freitag, 16. Juni 2017, um kurz nach 23 Uhr lieferten sich drei Autofahrer auf der vierspurigen Fliethstraße in Mönchengladbach ein Rennen, bei dem sie erheblich schneller unterwegs waren als die erlaubten 40 km/h. Der Schwalmtaler wich zum Überholmanöver auf die Gegenfahrbahn aus und erfasste einen 38-jährigen Mann mit voller Wucht. Der Fußgänger wurde 37 Meter weit durch die Luft geschleudert. Rettungskräfte versuchen, ihn wiederzubeleben - allerdings vergeblich. Der Autofahrer, der mit seinem Wagen den Fußgänger erfasst hatte, kam wenig später in Untersuchungshaft, der Vorwurf lautete damals Mord.

Für die Annahme, der Angeklagte habe bei der Tat zumindest billigend in Kauf genommen, einen anderen Menschen zu töten, fehlten dem Gericht aber hinreichende Anhaltspunkte. Allein aus dem Tatablauf lasse sich ein solcher bedingter Tötungsvorsatz nicht ableiten. Dem Angeklagten sei zwar die Gefährlichkeit seines Tuns bewusst gewesen, er habe aber ernsthaft darauf vertraut, dass schon alles gutgehen werde, so das Gericht. Nach Aktenlage habe sich der Schwalmtaler auf das Rennen spontan eingelassen, um dem Willicher und einem weiteren Zeugen zu beweisen, dass er der bessere Fahrer sei und das stärkere Auto besitze - ein vom Angeklagten dabei verursachter schwerer Verkehrsunfall hätte aber genau die gegenteilige Wirkung gehabt. Den Zusammenstoß mit dem Geschädigten als möglichen Nebeneffekt hinzunehmen, sei mit dem vom Angeklagten angestrebten Ziel, sich als fahrerisch begabter Sieger feiern zu lassen, unvereinbar. Die Umstände der Tat lassen es aus Sicht des Schwurgerichts auch als gut möglich erscheinen, dass der Schwalmtaler trotz der Gefährlichkeit seines Verhaltens ernsthaft auf einen guten Ausgang des Rennens mit dem Willicher vertraute. Zum Tatzeitpunkt habe außerdem der Bruder des Angeklagten neben ihm gesessen. Es liege daher nahe, dass der Schwalmtaler darauf vertraute, weder sich selbst noch seinen Bruder erheblich zu verletzten oder gar zu töten.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen. Erst danach würde das Verfahren an die dann zuständige große Strafkammer abgegeben werden. Für beide Angeklagten gilt im Falle eines Schuldspruchs ein Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Ein verschärfter Paragraf, der für illegale Autorennen mit tödlichem Ausgang eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren vorsieht, ist erst nach dem Rennen in Mönchengladbach in Kraft getreten.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort