Stadt Willich Wahlefeldsaal: Erfolg für die Stadt

Stadt Willich · Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat mehrere Nachbarklagen abgewiesen. Die St.-Sebastianus-Bruderschaft darf den Saal also an 365 Tagen im Jahr von acht bis 22 Uhr unter gewissen Auflagen für Feiern vermieten.

 Bald könnten dich die Türen für Feiernde öffnen. Die Neersener Karnevalsgesellschaft will dort wahrscheinlich ihre Kinderveranstaltungen der nächsten Session abhalten. Der Anwalt der direkten Nachbarin prüft aber noch eine Berufung.

Bald könnten dich die Türen für Feiernde öffnen. Die Neersener Karnevalsgesellschaft will dort wahrscheinlich ihre Kinderveranstaltungen der nächsten Session abhalten. Der Anwalt der direkten Nachbarin prüft aber noch eine Berufung.

Foto: Kaiser

Aller guten Dinge sind drei. Dieses Sprichwort leitet sich von alten Gerichtsversammlungen ab, bei dem ein Angeklagter dreimal geladen werden musste, ehe er in Abwesenheit verurteilt werden konnte. Diesmal war es etwas anders. Zum dritten Mal trafen sich jetzt Vertreter der Stadt Willich und die direkte Nachbarin vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Zum ersten Mal überhaupt kam es beim Wahlefeldsaal zu einem Erfolg für die beklagte Stadt. Denn das fünfköpfige Gremium der drei hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen Richter verwarf die erneute Klage, diesmal gegen die Betriebsgenehmigung vom 25. Februar 2014.

Nach langem Rechtsstreit, vielen Gutachten, die im Laufe der Zeit ergänzt und auf den neuesten Stand gebracht werden mussten, werden es die Stadt Willich und vor allem die von Dr. Robert Brintrup angeführte St.-Sebastianus-Bruderschaft bald schwarz auf weiß noch einmal dokumentiert bekommen. Danach darf die Bruderschaft den Saal an 365 Tagen im Jahr von acht bis 22 Uhr (Veranstaltungsende: 21 Uhr) unter gewissen Auflagen für Feiern und Veranstaltungen an Firmen, Vereine und Privatpersonen weiter vermieten. So hatte es auch in der letzten Baugenehmigung gestanden. Und die Bruderschaft selbst hatte dafür die Voraussetzungen geschaffen, die jetzt das Gremium der Richter bei der Ablehnung der Klage noch einmal anerkannten. Die jeweilige Besucherzahl war von einst 450 auf 250 Personen reduziert worden.

Es sieht jetzt so aus, als könne zum ersten Mal überhaupt eine Baugenehmigung, den Wahlefeldsaal und die Vermietung betreffend, Bestandskraft bekommen. Der Anwalt der direkten Nachbarin, Dr. Michael J. Zimmermann, sagte zwar im RP-Gespräch, dass man jetzt erst einmal die schriftliche Begründung der Klageabweisung in Händen halten wolle, ehe man eventuell über eine Berufung nachdenke, wertete aber auch den neuerlichen Richterspruch wie folgt: "Irgendwann erreichen Nachbarklagen den Stand, dass die Rechte des klagenden Nachbarn ausgeschöpft sind, und die Genehmigung des Antragstellers, die unter Beachtung nachbarlicher Rechtspositionen zu gewähren ist, erteilt wird." Und dies sei jetzt wohl passiert.

Im Verhandlungssaal war viel los. Die Stadt Willich war mit ihrem Anwalt, mit Ulrich Berger von der Bauaufsicht und mit der Leiterin des Geschäftsbereiches "Wohnen und Gewerbe", Andrea Ritter, gekommen. Einige gegnerische Anwälte waren da, auch die direkte Nachbarin und weitere Eigentümer, so vom benachbarten Kaisers-Markt und von einer Eigentumswohnung im angrenzenden Wohnblock. Auch ihre Klagen wurden verworfen. Da sich Verantwortliche der Bruderschaft auf Urlaubsreisen befanden, wie Präsident Robert Brintrup oder Ehren-Brudermeister Peter Vennen, hörte sich die frühere Geschäftsführerin der Sebastianer, Claire Gerring, die Verhandlung an. Sie sagte wenig später: "Hoffentlich kehrt jetzt Ruhe ein, können wir den Saal wieder aktivieren."

Bei der Verhandlung wurden nur noch Details etwas kontrovers diskutiert. So soll zum Beispiel noch die Auflage gemacht werden, dass bei Veranstaltungen die Türen geschlossen bleiben müssen, wenn draußen eine "Rauchertraube", maximal dürfen es je nur 20 sein, zusammen steht. Auch Einwände, dass gelegentlich die Lautstärke bei Musikveranstaltungen die maximalen Werte übersteigen könnten, ließen die Richter nicht gelten. Diese Störungen würden nur abstrakt angenommen und seien auch in den Prognosen der Gutachter nicht belegbar, hieß es im Tenor.

Freude über die abgewiesene Klage beim Vorsitzenden der Neersener Karnevalsgesellschaft, Detlev Nicola. Er sagte: "Wir können dann wahrscheinlich unsere Kinderveranstaltungen in der nächsten Session im Wahlefeldsaal durchführen. Eine Galasitzung im Umfang wie bisher wird es Anfang 2015 aber nicht geben. Nicola dazu: "Es war uns zu unsicher, dafür bereits Verträge mit den Interpreten zu machen, wahrscheinlich machen wir dann eine kleinere Veranstaltung." Und Nicola könnte sich vorstellen, dass es ähnlich wie in der Schiefbahner Kulturhalle in den Folgejahren einige wenige Brauchtumsveranstaltungen gibt, die dort bis 1 Uhr nachts durchgeführt werden können. Zumal, ergänzte Nicola, erste Kontakte und Gespräche mit der bisher klagenden Nachbarin erfreulich und konstruktiv gewesen sein sollen.

Auch Bürgermeister Josef Heyes freute sich über das Ergebnis. Er geht davon aus, dass die Bruderschaft nun bei der Stadt den Antrag stellen wird, im Wahlefeldsaal bis zu zehn Brauchtumsveranstaltungen bis 1 Uhr nachts durchführen zu dürfen. "Gerade Abendveranstaltungen sind wichtig für das Gemeinschaftsleben in Neersen und für die Schützen, um die Kosten für den Saal tragen zu können."

(wsc)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort