Wülfrath Kommt Schnellrestaurant oder Supermarkt an die Wilhelmstraße?

Wülfrath · Debattiert wird die Gestaltung des Areals Wilhelmstraße/Tiegenhöfer Straße. Bürger können sich mit Ideen, Wünschen und Anregungen einbringen.

 Führt der Autoverkehr der Wilhelmstraße bald an einem Einkaufsladen oder der Filiale eines Schnellrestaurants vorbei? RP-Foto (Archiv): Dietrich Janicki

Führt der Autoverkehr der Wilhelmstraße bald an einem Einkaufsladen oder der Filiale eines Schnellrestaurants vorbei? RP-Foto (Archiv): Dietrich Janicki

Foto: Janicki Dietrich

Bei den Entwürfen für die Bebauungsideen der Adresse Tönisheider Straße, Wilhelmstraße, Tiegenhöfer Straße sind jetzt wieder die Bürger gefragt. Seit Monatsbeginn liegen die entsprechenden Bebauungsentwürfe öffentlich zur Einsichtnahme aus. Bis Donnerstag, 1. September, können Anregungen und Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplanentwurf vorgebracht werden.

Wieder einmal wird also darüber debattiert, wie der obere Teil der einst so prachtvollen Wilhelmstraße in Zukunft aussehen soll. Gemeint ist das Grundstück zwischen Tankstelle und Thiel-Halle. Ein Discounter hätte hier vor langer Zeit gerne seine Pforten geöffnet, was damals eine heftige Diskussion auslöste. Weiterer Kandidat für das ungenutzte Areal von etwa 3000 Quadratmetern ist ein Burger-Bräter. "Die Wünsche der Bürger sind verschieden. Einige wünschen sich ein Schnellrestaurant, andere lieber einen Discounter", ordnet Nina Bettzieche vom Planungsamt den Stand der Dinge ein.

Würde sich die Burger-Filiale hier ansiedeln, steht nach wie vor zur Debatte, ob das im 24-Stunden-Betrieb möglich ist und wie es in Sachen Lärmentwicklung ausschaut. In Sachen Geräuschkulisse wurde bereits eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Mit dem Ergebnis, dass anschließend die Erstellung eines Lärmgutachtens in Auftrag gegeben wurde. Das Thema Lärm treibt die Bürger auch jetzt noch maßgeblich um. "Es haben sich bisher nur wenige Bürger an das Planungsamt gewendet. Die vorgebrachten Äußerungen beziehen sich auf die Sorge, dass die Ansiedlung eines 24-Stundenbetriebes zu weiteren Lärmbelastungen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, führt", fasst Nina Bettzieche zusammen.

Der Bebauungsplan liegt überhaupt nur erneut aus, weil infolge der ersten öffentlichen Auslegung insbesondere die Festsetzungen zum Schallschutz überarbeitet werden mussten. "Bei derartigen Änderungen ist zwingend eine erneute öffentliche Auslegung durchzuführen." Sobald der Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Wülfrath gefasst ist, kann ein entsprechender Bauantrag geprüft werden.

Die Planunterlagen liegen bis Donnerstag, 1. September, im Planungsamt im Rathaus, Am Rathaus 1, Etage 2.1, Zimmer 2.1.15 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Zusätzlich sind alle Unterlagen unter www.wuelfrath.net/stadtverwaltung/aemter-ansprechpartner/bauen-und- planen/stadtplanungsamt/beteiligung-im-bauleitplanverfahren einsehbar.

(von)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort