Kino-Amoklauf "Batman"-Prozess: Richter weist Verteidigung ab

Centennial · Rückschlag für die Verteidigung des Kino-Amokläufers James Holmes: Der Richter im US-Staat Colorado wies am Mittwoch einen Antrag der Anwälte von Holmes zurück, nach dem die Ungültigkeit des Verfahrens wegen Verfahrensfehler festgestellt werden sollte.

Der Todesschütze von Aurora vor Gericht
9 Bilder

Der Todesschütze von Aurora vor Gericht

9 Bilder

Dabei ging es um ein im Gericht gezeigtes Video, in dem ein Interview eines Psychiaters mit Holmes zu sehen ist. Die Verteidigung argumentierte, der am Dienstag gezeigte Teil laufe auf eine erzwungene Zeugenaussage hinaus.

In dem Interview wird Holmes gebeten, den Angriff zu beschreiben, bei dem er im Juli 2012 in einem Kino in Denver bei der "Batman"-Premiere zwölf Menschen tötete und 70 verletzte. Richter Carlos Samur erklärte, die vom Gericht angeordnete Überprüfung der Zurechnungsfähigkeit erfordere Fragen über das Verbrechen. Die Verteidigung hätte vor dem Zeigen des Videos widersprechen sollen.

In dem Video beschreibt Holmes seine Gedanken und Gefühle bei seinem Angriff. Er erzählte dem Psychiater, er werde als "schlechter Kerl" erinnert werden. Holmes sieht sich wegen Unzurechnungsfähigkeit als unschuldig an.

Zum Auftakt des Prozesses Ende April hatten Anklage und Verteidigung der Jury zwei völlig verschiedene Versionen der unstabilen Seele des Angeklagten gegeben. Während der Chefstaatsanwalt das Bild eines brutalen Massenmörders zeichnete, sagten Holmes' Anwälte, er sei während seiner Wahnsinnstat unzurechnungsfähig gewesen. Holmes droht die Todesstrafe.

(ap)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort