Todesschütze verurteilt Nach dem Urteil bricht Direns Mutter in Tränen aus

Das Gericht in Montana hält den Todesschützen des Hamburger Austauschschülers Diren für schuldig. Bei der Verkündung des Urteils brach im Gerichtssaal Jubel aus, Direns Mutter weinte laut. Jetzt geht es um das Strafmaß. Ihm drohen bis zu 100 Jahre Haft.

Gericht verurteilt Todesschützen des Austauschschülers Diren
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Die Schwestern des in den USA getöteten Hamburger Austauschschülers Diren sind erleichtert über das Urteil gegen den Todesschützen. "Es ist eine Riesenerleichterung", sagten die Geschwister Basak und Esra dem "Hamburger Abendblatt" (Donnerstag). Für die Todesschüsse auf den 17-Jährigen muss der Angeklagte im US-Staat Montana viele Jahre in Haft. Eine Geschworenenjury hatte den 30-jährigen Markus K. am Mittwoch in Missoula der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen.

Nach dem Urteil brach im Gerichtssaal Jubel aus, die Mutter des Toten weinte laut. Das Strafmaß wird zwar erst am 11. Februar verkündet - doch die Mindeststrafe beträgt zehn, die Höchststrafe 100 Jahre.

Markus K. wurde nach dem Urteil am Mittwoch in Handschellen abgeführt. Er hatte den unbewaffneten Diren am 27. April erschossen, nachdem dieser nachts in seine offene Garage eingedrungen war.

An diesem Donnerstag haben die Eltern des Toten Gelegenheit, sich vor Gericht zu äußern. Ihre Ausführungen können mit zur Festsetzung des Strafmaßes beitragen. Außerdem geht es darum, ob der Verurteilte bis zum 11. Februar unter Kaution auf freien Fuß kommen könnte.

"Jeder muss seine Strafe bekommen, die er verdient", sagte der Vater des Toten nach dem Urteil. Die Eltern waren bei dem gesamten, gut zweiwöchigen Prozess in der Rocky-Mountain-Stadt Missoula dabei. Die beiden Schwestern Direns hatten den Prozess von Deutschland aus im Internet verfolgt. Am Tag der Urteilsverkündung seien sie angespannt und aufgeregt gewesen und hätten ständig auf ihr Handy geguckt, sagten sie dem "Hamburger Abendblatt". Dabei hätten sie sich eher auf ein negatives Urteil eingestellt, "damit wir nicht noch mal eine Enttäuschung erleiden müssen".

Die zwölf Geschworenen folgten der Staatsanwaltschaft, die dem Angeklagten vorwarf, Diren in eine Falle gelockt und kaltblütig hingerichtet zu haben. Dagegen hatte die Verteidigung auf Notwehr plädiert. K. habe nach zwei vorherigen Einbrüchen Angst gehabt.

Die Staatsanwaltschaft warf K. vor, er habe sich für die beiden vorherigen Einbrüche rächen wollen. Er habe ein "unbewaffnetes Kind" erschossen. "Er war ein Teenager, der Fehler machte, die Teenager machen. Aber er wurde gewaltsam hingerichtet", meinte die Staatsanwaltschaft. Dagegen verwies die Verteidigung auf die "Castle Doctrine" in Montana, die zum Schutz des eigenen Hauses auch tödliche Gewalt erlaubt. Der Fall schlug zwar in Deutschland Wellen, in den USA fand er landesweit kaum Beachtung.

(dpa)
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