Guantánamo Gericht stoppt Zwangsernährung von Häftling

Miami · Überraschendes Urteil aus Washington: Die US-Armee darf einen hungerstreikenden Häftling im Gefangenenlager Guantánamo vorerst nicht länger zwangsernähren. Das ordnete Bundesrichterin Gladys Kessler am Freitag an.

Die Anweisung im Fall des Syrers Abu Wa'el Dhiab gelte mindestens bis zu seiner für kommenden Mittwoch geplanten Anhörung. Bei dieser soll festgelegt werden, wann die US-Regierung ein medizinisches Gutachten über den Häftling und Videoaufnahmen von Zwangsernährungsmaßnahmen an ein Gericht übergeben soll.

Die Anwälte Dhiabs stellten die Behandlung ihres Mandanten während des Hungerstreiks infrage. Letztlich geht es ihnen darum, dessen Freilassung aus dem US-Gefangenenlager in Kuba zu erreichen. Die jüngste Entscheidung begrüßten die Verteidiger als wichtigen Schritt.

Ein Pentagonsprecher, Todd Breasseale, sagte, das Militär ernähre die Häftlinge nur gegen ihren Willen, um sie am Leben zu erhalten und befolge dabei alle Gesetze. An die richterliche Anordnung werde man sich jedoch natürlich halten.

Seit Jahren protestieren Insassen in Guantánamo mit Hungerstreiks gegen ihre Haft. Ihnen wird mit einem Nasenschlauch eine flüssige Nährstofflösung zugeführt, sobald Ärzte dies für notwendig halten. Wieviele von den 154 Häftlingen an der Basis derzeit im Hungerstreik sind und zwangsernährt werden, halten Regierungsbeamte inzwischen unter Verschluss.

Der 42-jährige Dhiab wird seit August 2002 ohne Anklage in Guantánamo festgehalten. Laut seinen Anwälten soll er freikommen. Alsmögliches Aufnahmeland gilt Uruguay, wo örtlichen Medienberichten zufolge neben Dhiab mehrere weitere Syrer hinkommen sollen. US-Vertreter wollten die Berichte nicht bestätigen.

(ap)
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