Schweiz Sterbehilfeorganisation Exit mit 25 Prozent Steigerung

Zürich · Die Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit hat 2013 in 25 Prozent mehr Fällen Suizidbeihilfe geleistet als im Vorjahr. Wie Exit am Montag mitteilte, stieg die Zahl im vergangenen Jahr von 356 auf rund 450 Personen.

Sterbehilfe als Notausgang?
8 Bilder

Sterbehilfe als Notausgang?

8 Bilder

2011 waren es rund 300 gewesen, im Jahr 2010 noch 257 Personen. Die Organisation verzeichnete nach eigenen Angaben mehr als 8.000 Neueintritte.

Bei rund 700 Mitgliedern seien 2013 im Zuge der Beratungen Abklärungen für eine Suizidbegleitung getroffen worden, heißt es im Jahresbericht der Organisation. Rund 450 Personen hätten sich schließlich dafür entschieden.

In der Deutschschweiz und im Tessin zählt Exit nun nach eigenen Angaben mehr als 70.000 Mitglieder, 40 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Die Beitritte erfolgten in der Regel im Alter von rund 50 Jahren. 60 Prozent der Vereinsmitglieder sind demnach Frauen. Das Durchschnittsalter liegt über 60 Jahre.

In der Schweiz ist es legal, anderen Menschen Mittel zum Selbstmord zur Verfügung zu stellen und sie zu begleiten, sofern der Helfer nicht persönlich vom Tod des Patienten profitiert.

Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas und Exit bieten Beihilfe zur Selbsttötung an. Aktive Sterbehilfe ist unabhängig von den Motiven des Täters strafbar. Passive und indirekte Sterbehilfe ist erlaubt.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Das Strafgesetzbuch stellt auch das Töten auf Verlangen - etwa durch die Verabreichung von Medikamenten - unter Strafe und droht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe an.

Dagegen bleibt die sogenannte passive Sterbehilfe, etwa durch Abschalten der Beatmungsgeräte, straffrei, sofern sie dem Willen des Patienten entspricht. Da Selbsttötungsversuche in Deutschland juristisch nicht belangt werden, ist auch die Beihilfe zum Suizid straffrei. Allerdings können Helfer anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.

(KNA)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort