Köln Baufirmen bestreiten Schuld an Kölner Archiv-Einsturz

Köln · Die am Kölner U-Bahn-Bau beteiligten Firmen weisen den Vorwurf von sich, durch einen Baufehler den Einsturz des Stadtarchivs verursacht zu haben. "Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Untersuchungen vor Ort noch gar nicht abgeschlossen", sagte Markus Lempa, Sprecher der Firmen-Arbeitsgemeinschaft Arge. Eine klare Einsturzursache habe bisher nicht nachgewiesen werden können.

Nach einem Bericht von "Focus Online" hat die Staatsanwaltschaft gut acht Jahre nach dem Archiveinsturz Anklage gegen sieben Verantwortliche erhoben. Die Vorwürfe richten sich demnach gegen zwei Beschäftigte der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) und gegen fünf weitere der Arge. Die Staatsanwaltschaft und das Landgericht wollten diese Information gestern nicht kommentieren.

Das größte deutsche Kommunalarchiv war am 3. März 2009 eingestürzt. Zwei Anwohner starben, der Schaden belief sich auf mehr als eine Milliarde Euro. Schon früh vermutete die Stadt Köln als Ursache einen "Ausführungsfehler" der Firmen, die unter dem Archivgebäude die neue Nord-Süd-Verbindung der U-Bahn bauten.

Nach Ansicht von Lempa ist es jedoch noch viel zu früh, um weitgehende Schlussfolgerungen zu ziehen. "Wir müssen wirklich noch abwarten", sagte der Arge-Sprecher. Er bestritt, dass die Baufirmen die Untersuchungen so lange hinziehen wollten, bis der Fall in knapp zwei Jahren verjährt sei. Nach Ansicht der Arge ist die wahrscheinlichste Erklärung für den Einsturz ein sogenannter hydraulischer Grundbruch. Dabei kommt es durch einströmendes Grundwasser zu einer plötzlichen Bodenbewegung unter der Erde. Dies sei ein Risiko, das theoretisch bei jeder Baustelle dieser Art bestehe, sagte Lempa.

Die Staatsanwaltschaft geht auf Grundlage eines Gutachtens hingegen davon aus, dass eine der unterirdischen Wände ein Loch hatte. Dadurch könnte mit der Zeit so viel Wasser, Sand und Kies abgeflossen sein, dass das Archiv unterspült wurde und einstürzte.

Die Klärung des Falls war nur quälend langsam vorangekommen. Zunächst hatte die Bergung der verschütteten Archivdokumente Vorrang gehabt. Erst als alles aus der Schuttgrube herausgeholt worden war, begann am Unglücksort die Ursachensuche. Die Staatsanwaltschaft steht unter großem Zeitdruck. Am 2. März 2019 endet die Zehnjahresfrist für den Fall. Sollte es bis dahin kein erstinstanzliches Urteil geben, wäre die juristische Schuld für den Einsturz des Gebäudes verjährt.

(dpa)
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