Wegen drohender Beschneidung Ausreiseverbot verhängt Fünf Jahre altes Mädchen darf nicht nach Gambia reisen

Dresden (rpo). Weil ihr in Afrika die Beschneidung droht, darf ein fünf Jahre altes Mädchen Deutschland nicht verlassen. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden.

Wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte, darf die aus Gambia stammende Mutter mit ihrer Tochter das Bundesgebiet nicht verlassen, um in das Heimatland zu reisen.

Das Mädchen stammt aus einer unehelichen Beziehung der Mutter mit einem Afrikaner in Gambia. Ende 2000 heiratete die Mutter dort einen deutschen Staatsangehörigen und reiste mit ihrem Mann und dem Kind nach Deutschland.

Die Mutter entschloss sich jedoch, ihr Kind im Januar 2003 wieder nach Gambia zu Verwandten zurückzuschicken. Sie hatte das Vorhaben damit begründet, dass sie Zeit brauche, um eine Ausbildung als Altenpflegerin zu beginnen.

Als das Jugendamt Dresden von der Absicht erfuhr, erwirkte es über das Familiengericht eine Pflegschaft für das Mädchen. Der Mutter wurde gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Dagegen legte die Mutter Beschwerde ein.

Der 20. Zivilsenat sorgte mit seiner Entscheidung zwar dafür, dass das Mädchen wieder zu seiner Mutter zurückkehren konnte, untersagte ihr aber die Ausreise mit ihrem Kind nach Gambia. Das Wohl des Kindes sei wegen der dort drohenden Beschneidung nachhaltig gefährdet, urteilten die Richter.

In Gambia würden nahezu alle ethnischen Gruppen Genitalverstümmelungen praktizieren, erkannte der Senat. Die Beschneidung drohe Mädchen aller Altersgruppen. Die Mutter unterschätzte die dort drohende Gefahr für ihr Kind und sei zu einer wirksamen Gefahrenabwehr nicht in der Lage, hieß es in der Begründung weiter.

- Aktenzeichen: 20 UF 401/03 OLG Dresden

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