Prozess um Kinderpornos Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Tauss

Karlsruhe (RPO). Im Prozess gegen den früheren SPD-Politiker Jörg Tauss wegen des mutmaßlichen Besitzes von Kinderpornografie hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Ferner solle Tauss 6000 Euro unter anderem an eine Hilfsorganisation für missbrauchte Jungen zahlen, verlangte die Anklage am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Karlsruhe.

Das ist Jörg Tauss
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Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass Tauss das bei ihm gefundene kinderpornografische Material zu privaten Zwecken genutzt habe und nicht für eine berufsbedingte Recherche.

Laut Anklage verschaffte sich der frühere Bundestagsabgeordnete zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen überwiegend kinderpornografische Bilder und Videos. Tauss hatte dies mit seiner Arbeit als Abgeordneter gerechtfertigt und angegeben, er habe Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornografie für seine politische Arbeit gewinnen wollen.

Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Schutzbehauptung. "Es war nicht so, dass Tauss als Robin Hood der Freiheitsrechte durch die Gegend ritt", sagte Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig. Die Bewährungsstrafe begründete sie damit, dass Tauss durch das öffentliche Verfahren "bereits erheblich betroffen" sei und sowohl sein Bundestagsmandat als auch seine Reputation verloren habe. Für den Nachmittag wird das Plädoyer der Verteidigung erwartet. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

(AFP/nbe)
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