Urteil Frauen mit Brustimplantaten dürfen Polizistinnen werden

München · Frauen können laut einer vorläufigen Gerichtsentscheidung auch mit Brustimplantaten Polizistinnen werden. Die Implantate seien im Einzelfall kein Grund, einer Bewerberin die Einstellung in den Polizeidienst zu verweigern, entschied das Verwaltungsgericht München.

Urteil in München: Frauen mit Brustimplantaten dürfen zur Polizei
Foto: dpa, Britta Pedersen

Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss gab es dem Eilantrag einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst statt und verpflichtete den Freistaat Bayern, die Frau vorläufig in den Vorbereitungsdienst einzustellen (Aktenzeichen: M 5 E 16.2726). Allerdings steht die Entscheidung in der Hauptsache mit einer detaillierten Prüfung der gesundheitlichen Fragen noch aus.

Die Personalstelle des Polizeipräsidiums München hatte die Einstellung abgelehnt, weil die Bewerberin sich im Februar 2015 aus kosmetischen Gründen zwei Implantate hatte einsetzen lassen. Der Polizeiarzt vertrat die Auffassung, dass damit die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst nicht mehr gegeben sei. Insbesondere beim Selbstverteidigungstraining und bei gefährlichen Einsätzen seien Beschädigungen der Implantate zu befürchten.

Das Gericht folgte in seiner Eilentscheidung jedoch der fachärztlichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen. Dieser befasste sich mit der konkreten Beschaffenheit der verwendeten Implantate und deren Platzierung, nämlich unterhalb der Muskeln. Er kam zu dem Schluss, dass in diesem Fall kein erhöhtes Verletzungsrisiko im Polizeidienst bestehe. Demgegenüber wertete das Gericht die Einschätzung des Polizeiarztes als zu pauschal. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.

(lai/afp/dpa)
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