Beschwerde gegen Rauchverbot in NRW Wirte scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe · Für die Freunde des blauen Dunstes wird es in NRW immer schwerer: Denn Beschwerden gegen das strikte Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen haben beim Bundesverfassungsgericht keine Chance.
Das Gericht habe erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Nichtraucherschutzgesetz nicht angenommen, bestätigte ein Gerichtssprecher am Montag eine Meldung von wdr.de (Az.: 1 BvR 730/13). Geklagt hatten Gastwirte aus dem Ruhrgebiet.
Bereits im Februar hatte das Gericht eine Beschwerde eines Wirtes und eines Gastes aus Stolberg bei Aachen nicht angenommen (Az.: 1 BvR 160/13). Das Gericht muss diese Entscheidungen nicht begründen.
In Nordrhein-Westfalen gilt vom 1. Mai an in Gaststätten ein generelles Rauchverbot. Auch Raucherkneipen und Raucherclubs sind dann verboten.