Prozess gegen Ex-Geliebte Jörg Kachelmann hat gute Chancen auf Schadenersatz

Frankfurt/Main · Wetterfachmann Jörg Kachelmann hat nach seinem Freispruch vor dem Strafgericht nun zivilgerichtlich gute Chancen auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt deutete am Mittwoch an, der Klage des 57-Jährigen gegen seine Ex-Geliebte stattzugeben.

 Jörg Kachelmann auf dem Weg zum Gericht.

Jörg Kachelmann auf dem Weg zum Gericht.

Foto: dpa, rho cul

"Wir halten die Klage für durchaus berechtigt", sagte der Vorsitzende Richter am 18. Senat, Thomas Sagebiel, am Mittwoch. "Grundsätzlich scheint uns das Hand und Fuß zu haben."

Moderator Kachelmann verlangt von seiner Ex-Geliebten Claudia D. mehr als 13.000 Euro für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess gegen ihren Vergewaltigungsvorwurf verteidigt hatte. Kachelmann war vor fast fünf Jahren vom Landgericht Mannheim freigesprochen worden.

In Frankfurt kämpft er nun in zweiter Instanz um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht Frankfurt hatte Kachelmanns Zivilklage Ende 2013 abgewiesen.

In dem Verfahren vor dem OLG muss der 57-Jährige beweisen, dass seine frühere Freundin die Unwahrheit gesagt hat. Es geht dabei vor allem um Verletzungen, die ihr angeblich Kachelmann in der Nacht vor rund sechs Jahren zufügte. Das OLG hatte zur Klärung dieser Fragen den Direktor des Instituts für Rechtsmedizin in Frankfurt, Marcel Verhoff, bestellt.

Alle sechs Verletzungen von Claudia D. könnten zwar "durch fremde Hand oder Unfallgeschehen entstanden sein", sagte Verhoff vor Gericht. "Es spricht hier aber deutlich mehr für Selbstbeibringungen", sagte er mit Blick auf das "Gesamtverletzungsbild" in seiner fast dreistündigen Anhörung am Mittwoch.

An dem Küchenmesser, das Kachelmann der Frau angeblich an den Hals hielt, hätten nach Ansicht des Rechtsmediziners auch Partikel mit ihrer DNA gefunden werden müssen. Dies war jedoch nicht der Fall.

Das Verfahren wird am 1. März fortgesetzt. Ein Urteil werde dann wahrscheinlich aber noch nicht verkündet, sagte Sagebiel. Der dreiköpfige Senat müsse sich noch in Ruhe überlegen, ob weitere Beweismittel notwendig seien. Das Urteil des OLG wäre rechtskräftig.

Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker lobte die Gründlichkeit des Gerichts und des Gutachters. "Kachelmann ist ein viel größerer Schaden entstanden. Das ist monetär auch nicht mehr gut zu machen, was ihm angetan worden ist." Er sehe sich nach dem Freispruch, bei dem das Landgericht Mannheim nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" entschieden hatte, immer noch mit einem Makel behaftet.

"Das ist es, was hier beseitigt werden soll." Kachelmanns Strafverteidiger Johann Schwenn sagte: "Ein so ergebnisoffen fragendes Gericht hätten wir uns in Mannheim gewünscht."

Der Anwalt der Ex-Geliebten Kachelmanns, Manfred Zipper, nannte Verhoffs Gutachten "spekulativ" und kündigte an, erneut ein eigenes in Auftrag geben zu wollen.

(dpa)
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