Stuttgart Ministerium will Einzelhaft überprüfen

Stuttgart · Das Justizministerium von Baden-Württemberg will nach dem Tod eines Häftlings in Bruchsal die Handhabung der Einzelhaft in Gefängnissen überprüfen. Der 33-Jährige, der am 9. August tot aufgefunden worden war, hatte sich nach Angaben des Justizministeriums seit dem 10. August 2012 - also fast genau zwei Jahre lang - in fortdauernder Einzelhaft befunden. Die Anstaltsleiter hätten dies damit begründet, dass der Täter besonders gefährlich sei.

Die Obduktion des Häftlings hatte keine eindeutige Todesursache ergeben, er soll aber stark unterernährt gewesen sein. Ministerialdirektorin Inken Gallner: "Für uns ist die Einzelhaft ein Thema, weil sie den massivsten Eingriff in die Freiheitsentziehung zur Folge hat." Die Pflicht, den Gesundheitszustand des Gefangenen zu kontrollieren, ergebe sich aus den Grundrechten und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

(dpa)
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