15-jährige Haftstrafe wegen Mordes Nicht therapierbar - Wittener "Satanist" bleibt in Haft

Der als Wittener "Satanist" bekannt gewordene Daniel R. muss seine 15-jährige Haftstrafe wegen Mordes absitzen. Das entschied das Aachener Landgericht. Die Eheleute R. hatten einen Mann mit 66 Messerstichen getötet.

Eine Entlassung auf Bewährung ist zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen, teilte ein Justizsprecher mit. Derzeit ist R. im Maßregelvollzug der Landesklinik Düren untergebracht. Von dort haben seine Anwälte eine Entlassung auf Bewährung beantragt. Nach Ansicht der zuständigen Strafvollstreckungskammer des Aachener Landgerichts geht von Daniel R. allerdings weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Da er aber weder "unterbringungs- noch therapieeinsichtig" sei, mache ein weiterer Aufenthalt im Maßregelvollzug keinen Sinn.

Aus diesem Grund soll R. zunächst seine Haftstrafe antreten und anschließend wieder in der Psychiatrie untergebracht werden, "solange bis keine Gefahr mehr von ihm ausgeht". Die Entscheidung der Aachener Richter ist noch nicht rechtskräftig.

Der Tat der als "Wittener Satanistenpaar" bekannte gewordenen Eheleute R. hatte im Sommer 2001 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Sie hatten vor Gericht gestanden, einen Arbeitskollegen von R. mit 66 Messerstichen getötet zu haben. Den Befehl dazu wollen sie angeblich vom Teufel erhalten haben.

Die beiden Angeklagten waren wegen Mordes im Zustand verminderter Schuldfähigkeit vom Bochumer Schwurgericht zu 15, beziehungsweise 13 Jahren Haft verurteilt worden. Diese Haftstrafen sollten sie nach ihrer Unterbringung in der Psychiatrie antreten. Mit der am Donnerstag bekannt gewordenen Entscheidung wird nun der zeitliche Ablauf der Strafverbüßung für Daniel R. umgekehrt.

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