Gesetzentwurf AfD will Paragrafen gegen Volksverhetzung ändern

Berlin · Die AfD-Bundestagsfraktion fordert eine Änderung des Paragrafen, der Volksverhetzung unter Strafe stellt. Der sächsische Abgeordnete Jens Maier stellte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

 Broschüren der AfD (Symbolbild).

Broschüren der AfD (Symbolbild).

Foto: Christophe Gateau/dpa

Über diesen soll im Laufe der Woche erstmals im Bundestag beraten werden. Mit der Änderung will die AfD erreichen, dass auch "das deutsche Volk" ein "geeignetes Tatobjekt einer Volksverhetzung" sein kann - gemeint sind die Deutschen in ihrer Gesamtheit.

Dies werde in der Rechtspraxis aktuell nicht flächendeckend so gesehen, beklagte Maier, der selbst mehrfach wegen Volksverhetzung angezeigt worden war. Bislang ging es stets nur um Äußerungen über Einzelpersonen und kleinere Gruppen.

Die AfD kündigte außerdem einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags an. Die Fraktion will, dass die Ausschüsse künftig nicht mehr zeitgleich mit den Plenardebatten tagen. Dies könne beispielsweise durch eine Erhöhung der Zahl der Sitzungswochen erreicht werden, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann. Er glaube nicht, dass die Präsenz der Abgeordneten im Wahlkreis darunter leiden werde.

(oko)
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