Letzte Sitzung vor der Wahl NRW-Landtag will mehr Geld für Mitarbeiter

Düsseldorf (RP). Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen wollen morgen im Düsseldorfer Landtag eine Änderung des Abgeordnetengesetzes beschließen, die für sie und ihre Mitarbeiter eine Besserstellung bringen soll. Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

CO2-Verbrauch von Politiker-Dienstwagen 2010
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Vorgesehen ist unter anderem eine Freifahrtberechtigung. Die nordrhein-westfälischen Landtagspolitiker haben das Recht, die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG innerhalb von NRW sowie auf Strecken nach Berlin unentgeltlich zu benutzen. Diese Freifahrtberechtigung soll künftig auch für all jene Strecken gelten, die nicht von der Bahn betrieben werden.

Da die Zahl der privat geführten Bahnstrecken immer weiter zunehme, sei es "zunehmend schwieriger, die mit der Freifahrtberechtigung bezweckte Reisemöglichkeit der Abgeordneten im gesamten Landesgebiet weiter zu gewährleisten", heißt es in dem von allen vier Fraktionen unterzeichneten Entwurf. Über die Höhe der damit verbundenen Kosten werden keine Angaben gemacht.

Außerdem wollen die Abgeordneten morgen eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschließen. Die soll sich am Abschluss im öffentlichen Dienst orientieren. Die Pauschale, die auch auf mehrere Kräfte verteilt werden kann, steigt demnach in zwei Schritten von monatlich 3602 auf jetzt 3776 Euro. Hinzu kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Sinn der Pauschale sei es, dass Abgeordnete durch Zuarbeit von Mitarbeitern "einigermaßen mit der Wissensversorgung der Exekutive mithalten" könnten, so Landtagssprecher Hans Zinnkann. Die Kosten für die Aufstockung der Pauschale betragen im ersten Schritt zunächst 289.500 Euro und dann zusätzlich 101.000 Euro pro Jahr.

Die 187 Abgeordneten des NRW-Landtags erhalten nach der jüngsten Diätenerhöhung vom Juli 2009 zu versteuernde Bezüge in Höhe von 9979 Euro im Monat. Davon werden ihnen 1500 Euro für die Altersversorgung abgezogen. Im Gegenzug sollten alle Pauschalen entfallen, hatte es bei der Diätenreform 2005 geheißen.

Im Zusammenhang mit der Zuschussaffäre um den CDU-Politiker Hendrik Wüst war aber im vergangenen Jahr bekannt geworden, dass der Landtag außerdem noch Beihilfen oder pauschale Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt.

Dies führte in Einzelfällen dazu, dass ein Abgeordneter mehr Zuschüsse erhielt als er tatsächlich an Beiträgen abführte. Das soll mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes abgestellt werden. "Man kann daran also nicht verdienen", sagte Sprecher Zinnkann.

(RP)
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