Unterhaltsvorschuss Staat zahlt 200 Millionen Euro für Trennungskinder

Düsseldorf · Nach einer Trennung wird für viele Eltern das Geld knapp. Zahlreiche Getrenntlebende bleiben den Unterhalt für ihre Kinder ganz oder teilweise schuldig. Bund, Land und Kommunen springen ein.

 Mutter mit Kind.

Mutter mit Kind.

Foto: dpa, ppl fdt ase dna

Der Staat ist im vergangenen Jahr mit rund 209 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss für säumige Eltern in NRW eingesprungen. Ende 2016 erhielten insgesamt 101 130 Jungen und Mädchen den von Bund, Land und Kommunen vorgestreckten Betrag, teilte das NRW-Familienministerium der Deutschen Presse-Agentur mit.

Gegenüber den Vorjahren gab es keine große Änderung: Ende 2015 waren 103 675 Kinder betroffen, die Haushaltsmittel betrugen rund 204 Millionen Euro. 2014 summierten sich die Ausgaben auf rund 201 Millionen Euro für 104 236 Kinder.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil bekommen. Etwa 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen, die säumigen Zahler meist Väter.

Der Staat streckt das Geld vor und versucht es zurückzubekommen. Die Rückholquoten von Unterhaltspflichtigen lägen in NRW nur bei etwa 20 Prozent, erklärte der NRW-Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). In Bayern seien es 40 Prozent.

Seit Anfang Juli 2017 ist der Kreis der Kinder, die Unterhaltsvorschuss bekommen können, deutlich gewachsen. Nun haben auch Kinder bis zum 18. Lebensjahr Anspruch darauf. Zuvor war dies nur bis zum Alter von zwölf Jahren möglich.

"Wir rechnen damit, dass sich die Zahl der betroffenen Kinder verdoppeln wird", sagte VAMV-Vorstandsmitglied Nicola Berkhoff. Die Haushaltsmittel würden aber vermutlich über eine Verdoppelung hinaus steigen, da ältere Kinder mehr Unterhalt bekommen. Je nach Alter beträgt der Vorschuss zwischen 150 und 268 Euro pro Monat. Der Vorschuss sei als Überbrückung gedacht, sagte Berkhoff. "Es entlastet die Familien zu wissen: Das Geld ist regelmäßig da."

Seit Juli 2017 ging der Anteil der NRW-Kommunen von 53,3 Prozent auf 30 Prozent zurück. Das habe die neue Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, sagte NRW-Familienstaatssekretär Andreas Bothe. Der Bund übernimmt 40 Prozent des jährlichen Millionenbetrags, das Land 30 Prozent.

Der VAMV fordert, dass die Gründe, weshalb ein Elternteil nicht zahlt, untersucht werden sollten. "Dazu kann man im Grunde nur spekulieren", sagte Berkhoff. Der Verband befürwortet eine Kindergrundsicherung.

(csr)
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