Urteil zu Steuernachzahlungen Finanzämter dürfen sechs Prozent Zinsen verlangen

München · Trotz der Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank dürfen die deutschen Finanzämter bei Steuernachzahlungen hohe Zinsen von sechs Prozent kassieren. Auch in einer Tiefzinsphase sei das nicht verfassungswidrig, stellte der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil klar.

Eingang des Bundesfinanzhofs in München (Archivbild).

Eingang des Bundesfinanzhofs in München (Archivbild).

Foto: dpa

Das höchste deutsche Finanzgericht sieht in den sechs Prozent Zinsen weder einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen die Verhältnismäßigkeit. Damit ziehen die Richter einen Strich unter einen seit Jahren andauernden Streit - für den Staat ist der hohe Zinssatz eine einträgliche Zusatzeinnahme. Lohnsteuerhilfevereine kritisieren die Regel seit Jahren.

Im konkreten Fall ging es um 11.000 Euro Zinsen, die der Fiskus von einem Bürger verlangte. Das Finanzamt hatte den endgültigen Steuerbescheid für das Jahr 2011 nach einigem Hin und Her erst im September 2013 festgesetzt - die Beamten forderten dann für die Nachzahlung den seit Jahrzehnten geltenden Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat. Das ärgerte den Mann so sehr, dass er vor Gericht zog.

Eine Rolle bei der Entscheidung spielte, dass die Zinsregel auch umgekehrt gilt: Wenn die Bürger eine Rückzahlung vom Finanzamt erhalten, wird diese ebenfalls mit sechs Prozent pro Jahr verzinst - höher als bei jeder Sparkasse.

(oko)
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