Kommentar zu Demo-Verbot in Dresden Ausnahme Demo-Verbot

Meinung · Nach einer Anschlagsdrohung aus islamistischen Kreisen gegen ein Mitglied von "Pegida" hatte die Polizei die Montagsdemos in Dresden verboten. Die Entscheidung sorgt für Kritik: Man müsse das Recht auf Versammlungsfreiheit schützen. Dazu ein Kommentar von Martin Kessler.

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Foto: dpa, abu tmk

Die in Artikel fünf des Grundgesetzes geschützte Meinungsfreiheit ist ein wesentlicher Eckpfeiler der Demokratie und des Rechtsstaats. Diese Meinung in einer Demonstration kundzutun, gehört ebenfalls zu den Grundrechten jedes Bürgers. Es müssen deshalb gewichtige Gründe dagegen sprechen, eine vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckte Demonstration zu verbieten.

Die Polizei in Dresden stand sicher vor einer schwierigen Abwägung. Sie muss die Terrordrohungen gegen "Pegida"-Anhänger und Demonstrationen ernst nehmen und gleichzeitig das Recht auf Meinungsäußerung durchsetzen. Offenbar hat sie sich einseitig vom Polizeirecht leiten lassen und jegliches Risiko vermeiden wollen. Das ist sicher ein gut gemeinter Ansatz, aber er kann auch als Kapitulation vor dem Terror ausgelegt werden.

Besser wäre es gewesen, den Demonstranten, wie sehr man auch ihre Ziele ablehnt, den bestmöglichen Schutz zu gewähren, ohne die Veranstaltung gleich abzusagen. Es bleiben also Zweifel. In jedem Fall sollte ein Demo-Verbot die Ausnahme bleiben.

(kes)
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